Nochmal , die Bank wird’s trotzdem nicht interessieren sie hat einen Rechtsvertrag mit den Darlehensnehmern und eine Sicherheit . Sowas nennt persönliche und dingliche Haftung. Was beide im Innenverhältnis regeln im Fall einer Trennung hat 0,0 Einfluss auf das Vorgehen der Bank. Sie wird auch den ein oder anderen bevorzugenNull Klärung, es kann unsererseits keine geben!
Notar/Anwalt und gut ist, es kann keine andere Antwort geben, zumindest wenn man eine zielführende Hilfestellung geben möchte.
Heißt ja nicht, dass weiter Sichtweisen gepostet werden dürfen und/oder gehadert und gefaselt wird.
Niemand tauscht eine gute Sicherheit gegen eine schlechtere Sicherheit, nur darum geht es doch überhaupt nicht! Dieses Problem 2 Darlehensnehmer, was die Regel ist, und Trennung stellt sich doch immer.Nochmal , die Bank wird’s trotzdem nicht interessieren sie hat einen Rechtsvertrag mit den Darlehensnehmern und eine Sicherheit . Sowas nennt persönliche und dingliche Haftung. Was beide im Innenverhältnis regeln im Fall einer Trennung hat 0,0 Einfluss auf das Vorgehen der Bank. Sie wird auch den ein oder anderen bevorzugen
Hör mal der TE fragt eingangs das er sich wappnen will damit keiner ein Verlierer ist . Deswegen meine Warnung , egal was man vereinbart es die Bank 0 interessiert . zB kann man reinschreiben der der drin bleibt übernimmt das Darlehen. Würde so zB nicht funktionieren .Niemand tauscht eine gute Sicherheit gegen eine schlechtere Sicherheit, nur darum geht es doch überhaupt nicht! Dieses Problem 2 Darlehensnehmer, was die Regel ist, und Trennung stellt sich doch immer.
Das Kernproblem ist hier ein ganz anderes, die Antwort haben wir doch jetzt.
Es ist alles beschrieben und gesagt.Hör mal der TE fragt eingangs das er sich wappnen will damit keiner ein Verlierer ist . Deswegen meine Warnung , egal was man vereinbart es die Bank 0 interessiert . zB kann man reinschreiben der der drin bleibt übernimmt das Darlehen. Würde so zB nicht funktionieren .