Änderung Darlehensvertrag nach Unterzeichnung ?

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Elina

Elina

Hallo,
jetzt haben wir mal wieder ein Problem. Und zwar kaufen wir ein Haus für 135000 Euro und haben dafür bei der ING-DiBa einen Kredit um 120.000 Euro aufgenommen. Beleihung irgendwas bei 88%.
Nun steht aber im Notarvertrag, dass eine EBK, Markise und Gartengeräte im Wert von 4000 im Kaufpreis enthalten sind.
Die Bank wies heute darauf hin, dass irgendwo auf einer der letzten Seiten des Kreditvertrags (bzw. nicht im Vertrag, sondern in den Auszahlungsvoraussetzungen) steht, dass der Kaufpreis über 135000 "ohne Inventar" beurkundet sein muß.

Zieht man die 4000 Euro vom Kaufpreis ab, ist die Beleihung 91,6% und damit kommen wir in einen anderen Zinsbereich.
Mir war das mit den 88% schon nicht ganz recht, ich hätte lieber weniger aufgenommen da wir nun noch 18k Euro Eigenkapital sinnlos übrig haben. Die Zeit war dann aber zu knapp und ich dachte ok, egal sondertilgen wir den Betrag dann eben. Vermittelt wurde über die Interhyp.

Jetzt bleiben laut Bank die 2 Möglichkeiten entweder den Betrag zu verringern oder die Zinsen steigen - beides über eine nachträgliche Vertragsänderung.
Laut Gebührenverzeichnis wäre eine Vertragsänderung nach Unterzeichnung angeblich kostenlos, das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.
Ansonsten befinden wir uns auch noch in der Widerrufsfrist, aber die Frage ist ob wir einen neuen Vertrag bekommen, wenn wir den jetzt widerrufen.
Den Notarvertrag haben wir noch nicht unterschrieben, nur die Verkäuferseite hatte schon ihren Notartermin.
Nachträglich ändern wäre so zwar sicherlich möglich aber wohl sinnlos, da die Bank dann mit Recht Mauschelei annehmen würde, wenn die Passage mit dem "mitverkauft sind Küche..." plötzlich wundersamerweise verschwinden würde. Zudem würde das sicherlich auch Geld kosten.
Laut Bank hätte mich die Interhyp darauf hinweisen müssen, dass die EBK u.ä. nicht zum Kaufpreis gezählt werden darf.
Ich find es eher unlogisch, und habe daher auch nicht extra nachgefragt, weil dann ja auch Bodenbeläge, Waschbeckenarmaturen, spiegelschrank im Bad genauso aus dem Kaufpreis rausgerechnet werden müssten.
Laut Finanzamt ist die EBK ja auch kein Inventar und ich muß Grunderwerbsteuer darauf zahlen.

Jetzt die Frage: hat sowas schon mal jemand gehabt bei der Ing-Diba, und weiß was über die tatsächlichen Gebühren einer solchen Änderung? Also Darlehenssumme nachträglich senken? Sowas müßte doch eigentlich bei Neubau ständig vorkommen, wenn man zu hoch angesetzt hat?

Es ist sicherlich mein Fehler, aber es gab soviel Zeitdruck, da die Bank auch eine Frist zum Unterschreiben der Verträge gesetzt hat und wir im Grund nur eine Woche von der Finanzierungszusage an gerechnet hatten, die Verträge unterschrieben zurückzuschicken. In der einen Woche einen Notartermin zu absolvieren ist doch fast unmöglich. Wir hatten gerade mal den Vertragsentwurf in der Frist vorliegen und haben den Kreditvertrag dann auf Druck und blauen Dunst unterschrieben Und überall heißt es man solle erst den Notartermin hinter sich bringen und die Zusage muß solang reichen. Aber wie denn, bei den Fristen.

Der Vorgang ist jetzt weitergeleitet zum Bearbeiter, die Hotlinedame meinte es würde evtl auch auf Kulanz entschieden, aber wozu Kulanz wenn die Änderung nichts kosten soll? Ich dreh grad so ganz leicht durch :O
 
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nordanney

Jetzt bleiben laut Bank die 2 Möglichkeiten entweder den Betrag zu verringern oder die Zinsen steigen - beides über eine nachträgliche Vertragsänderung.
Laut Gebührenverzeichnis wäre eine Vertragsänderung nach Unterzeichnung angeblich kostenlos, das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.
Und dann schreibst Du einen ellenlangen Text, anstatt einen Zweizeiler an die Bank? Verstehe ich nicht - Dir wurden doch beide Varianten genannt?
Laut Finanzamt ist die EBK ja auch kein Inventar und ich muß Grunderwerbsteuer darauf zahlen.
Seit wann das?
Jetzt die Frage: hat sowas schon mal jemand gehabt bei der Ing-Diba, und weiß was über die tatsächlichen Gebühren einer solchen Änderung?
Frag doch einfach die Bank!
Ansonsten befinden wir uns auch noch in der Widerrufsfrist, aber die Frage ist ob wir einen neuen Vertrag bekommen, wenn wir den jetzt widerrufen.
Bei der jetzigen Bank zu 100% nicht.
Ich find es eher unlogisch, und habe daher auch nicht extra nachgefragt, weil dann ja auch Bodenbeläge, Waschbeckenarmaturen, Spiegelschrank im Bad genauso aus dem Kaufpreis rausgerechnet werden müssten.
Du ahnst ja nicht, was in manchen Verträgen steht... Geht alles!
 
Elina

Elina

ich hab die Bank ja gefragt, steht doch oben im Text. Telefonisch und per Email dann noch. Es wurde an den Bearbeiter weitergeleitet. Aber nun muß ich erst mal warten bis da Antwort kommt. Ich hatte leider vergessen zu fragen ob die Änderung mit Kosten verbunden ist. Mein Kopf war komplett zu.
Es ging eigentlich um eine andere Frage in dem Telefonat, der Notar möchte nämlich eine rangbereite Grundschuld beantragen, die Bank will aber nur eine erstrangige, Der Notar sagt das geht nicht. Die Bank sagt es muss so. Wie gesagt ich drehe langsam durch.
 
N

nordanney

Es ging eigentlich um eine andere Frage in dem Telefonat, der Notar möchte nämlich eine rangbereite Grundschuld beantragen, die Bank will aber nur eine erstrangige, Der Notar sagt das geht nicht. Die Bank sagt es muss so.
Da redet Ihr aneinander vorbei. Die Bank benötigt am Ende ein rangerste Grundschuld.
Sie rutscht in den ersten Rang durch die Ablösung des Gläubigers des Verkäufers (entweder in Erfüllung eines Treuhandauftrags gem. Kaufvertrag oder über Notaranderkonto - letzteres habe ich schon lange nicht mehr gesehen). Der Notar hat schon recht und arbeitet korrekt. Wahrscheinlich war im Telefonat nicht darüber gesprochen worden, dass Ihr einen Kaufvertrag abwickelt. Davon nicht kirre machen lassen. Einfach die Grundschuld wie vom Notar angegeben bestellen und von ihm über die Abwicklung des Kaufvertrags noch einmal sprechen.
 
Tassimat

Tassimat

Notarvertrag ist kommende Woche ok. Aber wann ist Zahltag?
Du kannst das Ding ja auch schon mal kaufen und dich danach um den Kredit bemühen. Zeit hast du bis zur Zahlungsaufforderung.

Wenn es nich anders geht würde ich den Vertrag mit der Bank widerrufen, und einfach einen neuen abschließen. Ist das noch fristgemäß möglich?
 
N

nordanney

Wenn es nich anders geht würde ich den Vertrag mit der Bank widerrufen, und einfach einen neuen abschließen. Ist das noch fristgemäß möglich?
Wie sieht das inzwischen in der Schufa dann aus? Früher war der Widerruf vermerkt und Du hattest bei anderen Finanzierern schlechte Karten.

Ehrlich gesagt würde ich absolut pragmatisch rangehen. Vertrag ist unterzeichnet - Haken dran.
Kaufvertrag entweder anpassen (ist ja nur für Euch relevant, nicht für den Verkäufer), was garantiert problemlos geht und die Bank auch nicht fragen wird, da Du die Auflage erfüllt hast. Alternativ den Kaufvertrag mit Ausweis der EBK unterzeichnen und der Bank vorlegen, die Dir dann im schlimmsten Fall einen Teil des Darlehens streicht und Dir 100€ Nichtabnahme in Rechnung stellt. So what! Was solls...

Echte Probleme hast Du nicht - sage ich als Banker, auch wenn Du es als Käufer und Kreditnehmer etwas anders siehst.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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