Elina
Hallo,
jetzt haben wir mal wieder ein Problem. Und zwar kaufen wir ein Haus für 135000 Euro und haben dafür bei der ING-DiBa einen Kredit um 120.000 Euro aufgenommen. Beleihung irgendwas bei 88%.
Nun steht aber im Notarvertrag, dass eine EBK, Markise und Gartengeräte im Wert von 4000 im Kaufpreis enthalten sind.
Die Bank wies heute darauf hin, dass irgendwo auf einer der letzten Seiten des Kreditvertrags (bzw. nicht im Vertrag, sondern in den Auszahlungsvoraussetzungen) steht, dass der Kaufpreis über 135000 "ohne Inventar" beurkundet sein muß.
Zieht man die 4000 Euro vom Kaufpreis ab, ist die Beleihung 91,6% und damit kommen wir in einen anderen Zinsbereich.
Mir war das mit den 88% schon nicht ganz recht, ich hätte lieber weniger aufgenommen da wir nun noch 18k Euro Eigenkapital sinnlos übrig haben. Die Zeit war dann aber zu knapp und ich dachte ok, egal sondertilgen wir den Betrag dann eben. Vermittelt wurde über die Interhyp.
Jetzt bleiben laut Bank die 2 Möglichkeiten entweder den Betrag zu verringern oder die Zinsen steigen - beides über eine nachträgliche Vertragsänderung.
Laut Gebührenverzeichnis wäre eine Vertragsänderung nach Unterzeichnung angeblich kostenlos, das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.
Ansonsten befinden wir uns auch noch in der Widerrufsfrist, aber die Frage ist ob wir einen neuen Vertrag bekommen, wenn wir den jetzt widerrufen.
Den Notarvertrag haben wir noch nicht unterschrieben, nur die Verkäuferseite hatte schon ihren Notartermin.
Nachträglich ändern wäre so zwar sicherlich möglich aber wohl sinnlos, da die Bank dann mit Recht Mauschelei annehmen würde, wenn die Passage mit dem "mitverkauft sind Küche..." plötzlich wundersamerweise verschwinden würde. Zudem würde das sicherlich auch Geld kosten.
Laut Bank hätte mich die Interhyp darauf hinweisen müssen, dass die EBK u.ä. nicht zum Kaufpreis gezählt werden darf.
Ich find es eher unlogisch, und habe daher auch nicht extra nachgefragt, weil dann ja auch Bodenbeläge, Waschbeckenarmaturen, spiegelschrank im Bad genauso aus dem Kaufpreis rausgerechnet werden müssten.
Laut Finanzamt ist die EBK ja auch kein Inventar und ich muß Grunderwerbsteuer darauf zahlen.
Jetzt die Frage: hat sowas schon mal jemand gehabt bei der Ing-Diba, und weiß was über die tatsächlichen Gebühren einer solchen Änderung? Also Darlehenssumme nachträglich senken? Sowas müßte doch eigentlich bei Neubau ständig vorkommen, wenn man zu hoch angesetzt hat?
Es ist sicherlich mein Fehler, aber es gab soviel Zeitdruck, da die Bank auch eine Frist zum Unterschreiben der Verträge gesetzt hat und wir im Grund nur eine Woche von der Finanzierungszusage an gerechnet hatten, die Verträge unterschrieben zurückzuschicken. In der einen Woche einen Notartermin zu absolvieren ist doch fast unmöglich. Wir hatten gerade mal den Vertragsentwurf in der Frist vorliegen und haben den Kreditvertrag dann auf Druck und blauen Dunst unterschrieben Und überall heißt es man solle erst den Notartermin hinter sich bringen und die Zusage muß solang reichen. Aber wie denn, bei den Fristen.
Der Vorgang ist jetzt weitergeleitet zum Bearbeiter, die Hotlinedame meinte es würde evtl auch auf Kulanz entschieden, aber wozu Kulanz wenn die Änderung nichts kosten soll? Ich dreh grad so ganz leicht durch :O
jetzt haben wir mal wieder ein Problem. Und zwar kaufen wir ein Haus für 135000 Euro und haben dafür bei der ING-DiBa einen Kredit um 120.000 Euro aufgenommen. Beleihung irgendwas bei 88%.
Nun steht aber im Notarvertrag, dass eine EBK, Markise und Gartengeräte im Wert von 4000 im Kaufpreis enthalten sind.
Die Bank wies heute darauf hin, dass irgendwo auf einer der letzten Seiten des Kreditvertrags (bzw. nicht im Vertrag, sondern in den Auszahlungsvoraussetzungen) steht, dass der Kaufpreis über 135000 "ohne Inventar" beurkundet sein muß.
Zieht man die 4000 Euro vom Kaufpreis ab, ist die Beleihung 91,6% und damit kommen wir in einen anderen Zinsbereich.
Mir war das mit den 88% schon nicht ganz recht, ich hätte lieber weniger aufgenommen da wir nun noch 18k Euro Eigenkapital sinnlos übrig haben. Die Zeit war dann aber zu knapp und ich dachte ok, egal sondertilgen wir den Betrag dann eben. Vermittelt wurde über die Interhyp.
Jetzt bleiben laut Bank die 2 Möglichkeiten entweder den Betrag zu verringern oder die Zinsen steigen - beides über eine nachträgliche Vertragsänderung.
Laut Gebührenverzeichnis wäre eine Vertragsänderung nach Unterzeichnung angeblich kostenlos, das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.
Ansonsten befinden wir uns auch noch in der Widerrufsfrist, aber die Frage ist ob wir einen neuen Vertrag bekommen, wenn wir den jetzt widerrufen.
Den Notarvertrag haben wir noch nicht unterschrieben, nur die Verkäuferseite hatte schon ihren Notartermin.
Nachträglich ändern wäre so zwar sicherlich möglich aber wohl sinnlos, da die Bank dann mit Recht Mauschelei annehmen würde, wenn die Passage mit dem "mitverkauft sind Küche..." plötzlich wundersamerweise verschwinden würde. Zudem würde das sicherlich auch Geld kosten.
Laut Bank hätte mich die Interhyp darauf hinweisen müssen, dass die EBK u.ä. nicht zum Kaufpreis gezählt werden darf.
Ich find es eher unlogisch, und habe daher auch nicht extra nachgefragt, weil dann ja auch Bodenbeläge, Waschbeckenarmaturen, spiegelschrank im Bad genauso aus dem Kaufpreis rausgerechnet werden müssten.
Laut Finanzamt ist die EBK ja auch kein Inventar und ich muß Grunderwerbsteuer darauf zahlen.
Jetzt die Frage: hat sowas schon mal jemand gehabt bei der Ing-Diba, und weiß was über die tatsächlichen Gebühren einer solchen Änderung? Also Darlehenssumme nachträglich senken? Sowas müßte doch eigentlich bei Neubau ständig vorkommen, wenn man zu hoch angesetzt hat?
Es ist sicherlich mein Fehler, aber es gab soviel Zeitdruck, da die Bank auch eine Frist zum Unterschreiben der Verträge gesetzt hat und wir im Grund nur eine Woche von der Finanzierungszusage an gerechnet hatten, die Verträge unterschrieben zurückzuschicken. In der einen Woche einen Notartermin zu absolvieren ist doch fast unmöglich. Wir hatten gerade mal den Vertragsentwurf in der Frist vorliegen und haben den Kreditvertrag dann auf Druck und blauen Dunst unterschrieben Und überall heißt es man solle erst den Notartermin hinter sich bringen und die Zusage muß solang reichen. Aber wie denn, bei den Fristen.
Der Vorgang ist jetzt weitergeleitet zum Bearbeiter, die Hotlinedame meinte es würde evtl auch auf Kulanz entschieden, aber wozu Kulanz wenn die Änderung nichts kosten soll? Ich dreh grad so ganz leicht durch :O
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