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Escroda
Schon mal in die Begründung zum Bebauungsplan geschaut:Ich bin überhaupt nicht vom Fach aber wieso bitte erlaubt man 5,50 m Gebäudehöhe aber zwingend eingeschossig ohne Staffelgeschosse?
In WA 4 wird neben der Eingeschossigkeit eine entsprechende GH von 5,50 Metern festgesetzt. Diese sichert neben der Möglichkeit der Umsetzung einer großzügigen Deckenhöhe gleichzeitig, dass kein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) errichtet wird. Dies würde nicht der städtebaulichen Zielvorstellung einer abfallenden Höhenstaffelung entsprechen. Der Aufbau einer Attika ist mit dieser GH jedoch möglich.
Ja, zumindest fällt mir nichts dagegen Sprechendes ein. Nur mit den 5,50m wird's etwas knapp. Ist zwar von den Städteplanern nicht gewollt, aber IMHO mit den Festsetzungen nicht zu verhindern. Nur mit den 5,50m wird's etwas knapp. Da müsstest Du das Haus wohl etwas eingraben. Sieht wahrscheinlich sehr bescheiden aus. Aber das Grundstück ist groß genug, um einen schönen Bungalow zu bauen. Wenn Du es anders siehst, ist es das falsche Grundstück; dann musst Du was aus WA5 nehmen.Aber darf man Wohnräume in die "Galerie" legen?