Bungalow mit besonderem Bebauungsplan ... weitere Ideen?

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E

Escroda

Endlich mal ein reelles Bungalowgrundstück hier, und Escroda rät zum 2-geschossigen Bau
Verstehe ich nicht.
Zufällig ein gut nutzbares Gefälle vorhanden?
Nein. Im Gegenteil: Das Grundstück steigt noch leicht an (geschätzt 30cm auf 10m). Aber bei dem Vorhaben tut jeder Zentimeter weh.
Ich fände eine konkrete Absage an die Idee besser als es gar nicht zu versuchen.
Dann versuch' mal dein Glück. Ich halte es für Zeit- und Geldverschwendung. Immerhin muss ein individueller Entwurf kreiert werden, der den Bebauungsplan-Absichten entgegensteht, baurechtlich aber unangreifbar ist. Und am Ende hast Du unzeitgemäße Geschosshöhen: 20cm über Gelände + vorhandenes Gelände 10cm über Bezugsebene + Zwischendecke mind. 30cm + Dach mind. 30cm = 0,90cm; bleiben 4,60m für zwei Geschosse. Das bedarf dann schon einer großzügigen Auslegung des §46 Bauordnung NRW, um genehmigt zu werden.
 
kaho674

kaho674

Ich bin ja kein Fan davon, den Bebauungsplan mit aller Macht knacken zu wollen. Das Ziel der Stadtplaner ist doch ganz klar. Wenn sich alle daran halten, hat man ja auch was davon. Hier braucht man keine Angst haben, dass jemand ein Hochhaus neben einen baut. Das ist doch was. Dafür muss man sich eben etwas einschränken.
Wär es meins, würde ich mich zu 100% auf den Bebauungsplan einlassen - eventuell eine Teilunterkellerung für Wirtschafts- und Technikräume. Ansonsten tät ich mir einen Architekten suchen, der Bauhaus-Fan ist und mir was Tolles entwirft, als mich irgendwie zu verbiegen.
 
H

haydee

Ich würde einen normalen Bungalow planen. Alles andere kostet Geld nur um die 5.50 auszureizen. Höchstens das Grundstück ist zu klein
 
A

Alex190110

Verstehe ich nicht.

Nein. Im Gegenteil: Das Grundstück steigt noch leicht an (geschätzt 30cm auf 10m). Aber bei dem Vorhaben tut jeder Zentimeter weh.

Dann versuch' mal dein Glück. Ich halte es für Zeit- und Geldverschwendung. Immerhin muss ein individueller Entwurf kreiert werden, der den Bebauungsplan-Absichten entgegensteht, baurechtlich aber unangreifbar ist. Und am Ende hast Du unzeitgemäße Geschosshöhen: 20cm über Gelände + vorhandenes Gelände 10cm über Bezugsebene + Zwischendecke mind. 30cm + Dach mind. 30cm = 0,90cm; bleiben 4,60m für zwei Geschosse. Das bedarf dann schon einer großzügigen Auslegung des §46 Bauordnung NRW, um genehmigt zu werden.
Was bedeutet "vorhandenes Gelände 10cm über Bezugsebene"? Muss hier 10 cm Erde abgetragen werden?
 
A

Alex190110

Ich bin ja kein Fan davon, den Bebauungsplan mit aller Macht knacken zu wollen. Das Ziel der Stadtplaner ist doch ganz klar. Wenn sich alle daran halten, hat man ja auch was davon. Hier braucht man keine Angst haben, dass jemand ein Hochhaus neben einen baut. Das ist doch was. Dafür muss man sich eben etwas einschränken.
Wär es meins, würde ich mich zu 100% auf den Bebauungsplan einlassen - eventuell eine Teilunterkellerung für Wirtschafts- und Technikräume. Ansonsten tät ich mir einen Architekten suchen, der Bauhaus-Fan ist und mir was Tolles entwirft, als mich irgendwie zu verbiegen.
Ich möchte den Bebauungsplan nicht knacken, ich bewege mich mit meinen Ideen lediglich an der Grenze des Machbaren. Nur baut man vermutlich nur einmal im Leben und ich möchte hier für die Zukunft das beste für mich rausholen. Insgesamt ändert sich am Ziel der Stadtplaner ja nichts, weil die erlaubte Geschosshöhe nicht überschritten wird. Heißt auch ohne die Galerieidee, kann der Nachbar für den Wohn- und Essbereich so hoch sein und es wird abfallend sein in der Optik zu anderen Gebäuden, weil diese 2-geschossig und Satteldächer haben werden mit einer TH bis 4m.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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