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Murmel17
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Laut unserem Bebauungsplan ist auf dem hinteren Teil der Grundstücke eine 10m breite "nicht überbaubare Fläche".
Im Bebauungsplan steht das in diesem Bereich keine Nebenanlagen nach §14 Baunnutzverodrung zulässig sind.
Unser netter Nachbar hat genau in diesem Bereich, direkt an unsere Grundstücksgrenze eine relativ große, ca. 0,5m erhöhte Terrasse gebaut (losgelöst vom Haus).
Ich wurde nicht danach gefragt bzw. wurde es einfach gemacht und fertig, welches ich direkt bei mir an der Grenze schon fraglich finde.
Des weiteren ist das ganze nach dem Bebauungsplan nicht zulässig, da die besagt Terrasse nach der Baunutzverordung als Nebenanlage gilt.
Mich stört das ganze schon extrem, da man mir damit so sehr auf die "Pelle" rückt. (Das ganze ist keine 5m Luftlinie zu unserer Hauptterrasse; Seine Eigtl. Terrasse ist auf der anderen Seite des Grundstückes)
Da auch noch keine Zaun gebaut wurde (wo er für zuständig ist, weil rechte Seite) kann man mir von dieser Terrasse auch durch´s halbe EG schauen.
Das finde ich auch nicht so prickelnd.
Auf der einen Seite würde ich diese Terrasse am liebsten wegsprengen und weiß auch ganz genau das diese nicht erlaubt ist.
Und auf der anderen Seite habe ich kein Interesse auf ewigen Streit und Ärger. (Auch wenn das jetzt nicht unbedingt mein bester Kumpel ist....)
Wie verhält sich das beim Bauamt?
Von sich aus tuen die wahrscheinlich wenig bis gar nichts? Auch wenn ich denen einen Hinweis geben würde.
Da würde im Zweifel wahrscheinlich nur eine offizielle Beschwerde beim Bauamt was bewirken..... aber das ist ja wieder der Punkt mir dem Ärger.
Darüber hinaus frage ich mich wie wahrscheinlich das wäre das er dann das ganze zurückbauen müsste.
Ich habe die Befürchtung das er dann am Ende nur eine Strafe zahlen müsste und das ganze sowieso bleibt und ich ewig Ärger habe.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit etwas ähnlichem.
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Laut unserem Bebauungsplan ist auf dem hinteren Teil der Grundstücke eine 10m breite "nicht überbaubare Fläche".
Im Bebauungsplan steht das in diesem Bereich keine Nebenanlagen nach §14 Baunnutzverodrung zulässig sind.
Unser netter Nachbar hat genau in diesem Bereich, direkt an unsere Grundstücksgrenze eine relativ große, ca. 0,5m erhöhte Terrasse gebaut (losgelöst vom Haus).
Ich wurde nicht danach gefragt bzw. wurde es einfach gemacht und fertig, welches ich direkt bei mir an der Grenze schon fraglich finde.
Des weiteren ist das ganze nach dem Bebauungsplan nicht zulässig, da die besagt Terrasse nach der Baunutzverordung als Nebenanlage gilt.
Mich stört das ganze schon extrem, da man mir damit so sehr auf die "Pelle" rückt. (Das ganze ist keine 5m Luftlinie zu unserer Hauptterrasse; Seine Eigtl. Terrasse ist auf der anderen Seite des Grundstückes)
Da auch noch keine Zaun gebaut wurde (wo er für zuständig ist, weil rechte Seite) kann man mir von dieser Terrasse auch durch´s halbe EG schauen.
Das finde ich auch nicht so prickelnd.
Auf der einen Seite würde ich diese Terrasse am liebsten wegsprengen und weiß auch ganz genau das diese nicht erlaubt ist.
Und auf der anderen Seite habe ich kein Interesse auf ewigen Streit und Ärger. (Auch wenn das jetzt nicht unbedingt mein bester Kumpel ist....)
Wie verhält sich das beim Bauamt?
Von sich aus tuen die wahrscheinlich wenig bis gar nichts? Auch wenn ich denen einen Hinweis geben würde.
Da würde im Zweifel wahrscheinlich nur eine offizielle Beschwerde beim Bauamt was bewirken..... aber das ist ja wieder der Punkt mir dem Ärger.
Darüber hinaus frage ich mich wie wahrscheinlich das wäre das er dann das ganze zurückbauen müsste.
Ich habe die Befürchtung das er dann am Ende nur eine Strafe zahlen müsste und das ganze sowieso bleibt und ich ewig Ärger habe.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit etwas ähnlichem.