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Nach Seite 18 ("Vertiefung")der Broschüre sähe ich den Nachbarn in der Pflicht, für die unteren 40 cm zu sorgen, sofern er nicht geböscht abgegraben hat. Aber diese Kurz-Bedienungsanleitung ist nur ein Überblick über den Reigen betroffener Vorschriften, und kein Ersatz der Vollektüre des HNRG.