Übernimmt man Pflichten vom Vorbesitzer bzw. vorherigen Bewohner?

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A

apokolok

Die Hecke wurde von der Gemeinde geduldet, dennoch war es Eigentum des „Vorbesitzers“. Die habt ihr nun mitgekauft, ganz einfach.
Damit gehen die Pflichten auf Euch über.
Die Hecke steht doch auf Gemeindegrund.
Er hat ein Grundstück mit Haus und allem was dazugehört gekauft, Hecke auf Gemeindegrund ist nicht im Grundbuch erwähnt.
Ich bin ziemlich sicher, dass es nicht sein Problem ist.
Es fehlt einfach eine rechtliche Grundlage.
Wenn es der Gemeinde nicht passt können sie die Hecke ja entfernen, er braucht sie ja nicht.
 
11ant

11ant

Wenn ich einen Baum auf Deinem Grund pflanze, ist es nicht Deiner, sondern meiner
Aber wenn Du mir keine Pacht für den Standplatz Deines Baumes auf meinem Grund zahlst, dann wird es doch eine Weile brauchen, bis meine Duldung Dein Gewohnheitsrecht wird bzw. ich auf meinem Grund eine Fällgenehmigung von Dir brauche (?)
 
Y

ypg

Es gibt kein Gewohnheitsrecht.
Ob Du eine Fällgenehmigung bekommst, ist doch eine ganz andere Geschichte.
Es geht um Mein und Dein
 
11ant

11ant

Es gibt kein Gewohnheitsrecht.
Doch, üblicherweise nach 100 Jahren - daher kommt die Begrenzung von Erbpachten auf 99 Jahre (ohne Verlängerung gerechnet). Und wir hatten hier schon mehrfach das Thema von nach bestimmten Duldungsdauern verjährten Einspruchsfristen, gerade bei "gemeinsamen" Einfriedungen (leider kann ich hierzu nicht "wie gewohnt" mit Links dienen).

Ob Du eine Fällgenehmigung bekommst, ist doch eine ganz andere Geschichte.
Ich meinte hier nicht von der Gemeinde als Baumschutzsatzungs-Geberin, sondern in Deinem Beispiel von Dir als Zustandsstörerin mit Deinem Baum auf meinem Grund.
 
H

HilfeHilfe

Na aber doch nur, wenn das so im Grundbuch steht.
Ist das der Fall?

Grundsätzlich finde ich es aber eine faire Sache.
Ihr habt den Sichtschutz durch die Hecke ohne dass die auf eurem Grundstück steht.
Da kann man schon mal 2x im Jahr mit der Heckenschere drüber gehen.
Aufsammeln und Abfuhr ist wohl die meiste Arbeit.
Muss nicht zwingend . Wenn der Vorbesitzer was mit für sich und alle Rechtsnachfolger unterschrieben hat wurden die Pflichten mitverkauft . So einfach geht’s nicht
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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