@Tassimat: 7490 € haben wir in gegenseitiger Absprache einbehalten (Mängel: Keller 10 cm zu weit draußen, Grenzstein kaputt, Schmutzwasserrohre und Lichtschächte nicht in Sand sondern im Bauschutt, falsches Verfüllungsmaterial der Baugrube usw.) Das der Keller nun 10 cm zu weit rausragt, sieht bescheiden aus und passt nicht in die Planung der Außenanlagen. Vor dem Haus sollten 2x2 PKW-Stellflächen sein und die Lichtschächte darin integriert, sozusagen überfahrbar. Das Podest sollte kinderwagengerecht werden, jetzt werden wir 2 Stufen nach unten und 1 Stufe nach oben haben. Der Einbehalt war insofern völlig in Ordnung, da seit 1.1.2018 eine
Sicherung in Höhe von 5 % Punkten der Bruttoauftragssumme gemäß § 650 m Abs. 2 Baugesetzbuch. gesetzlich vorgeschrieben ist, entweder in Form einer Bürgschaft oder des Einbehalts bis zur Erreichung der 5%. Da wir keine Bürgschaft vom BU bekommen haben, wären dies bei uns ca. 24.000 €, die haben wir nicht mal ansatzweise ausgeschöpft.
Zum Thema Statik: Wir haben einen Bauvertrag mit einem garantierten Pauschalfestpreis abgeschlossen. Die Planung lief über das BU, eine Ausführungsplanung scheint es überhaupt nicht zu geben. Wenn das BU nach Fertigstellung Rohbau EG plötzlich merkt, dass man beim EG anders hätte bauen müssen um die Last des Dachstuhls abzufangen und dann daraufhin Wände im DG anders bauen muss, weil man ja keine Ausführungsplanung gemacht hat, dann sollen wir das bezahlen?
Ich denke, dass das viele tun, um keinen Stress zu haben, und damit hat das BU wohl gerechnet. Ich bin mir aber sicher, dass selbst wenn wir diesen Posten bezahlt hätten, noch jede Menge weitere gekommen wären.