Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein

4,80 Stern(e) 61 Votes
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 18 der Diskussion zum Thema: Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Nach durchlesen des Threads bin ich teilweise der Meinung das Du in der für Dich neuen Situation die falschen Schlüsse und Entscheidung getroffen hast.
Keiner der Nachbarn hat dem GU die rote Karte gezeigt. Jeder hat die Mehrkosten erst mal getragen bzw. diese verschriftlichen lassen und sich im Nachgang bzgl. der Mehrkosten mit dem GU geeinigt.
Alles weitere ist Spekulation.
So sehe ich es halt auch.
Es ist das Dilemma der Unkenntnis. Es wurde kein Puffer behalten, die Baunebenkosten, sprich Erdarbeiten, die bauseits zu verrichten sind, nicht hoch genug eingeplant.
Bei einer Hausbausumme von 470000 sollten mind. 40000€ Puffer eingeplant werden. Baunebenkosten für ein Kellerhaus mind. 40000€. Ich spekuliere, dass diese 80000€ nicht vorhanden waren, falsche Entscheidungen getroffen wurden, sodass der BU eben auch reagiert hat.
Aber wie gesagt: das sind Spekulationen von mir.
So ohne weiteres passieren manche Dinge nicht. Da muss man realistisch reflektieren.
 
Z

Zaba12

@Zaba12

nicht zu vergessen es ist ein preiswerter BU , der wird kaum Kompromisse eingehen. Und das hätte dem TE bewusst sein müssen
Das mag sein. Trotzdem wäre es der schnellste Weg!
Hier sehe ich auch den TE in der Pflicht noch mal auf den GU zuzugehen und vorwurfsfrei/sachlich das Gespräch zu suchen.

Denn sind wir mal ehrlich, alles was der TE hier an Problemen, aufgelistet hat, hätte mit Puffer bzw. Mängelbeseitigung des GU und einem vorab dazu gezogenen Sachverständigen locker aufgelöst werden können.
 
W

Worrier84

Ich finde den Thread extrem lehrreich. Das heißt, wenn ich den Hausbau plane immer ca. 10 % puffer , Fehler dokumentieren (von GU oder von mir? entstehen nicht hier schon Diskussionen ?!) und dann bin ich auf der sicheren Seite oder kann es selbst hier ausarten? Dann hätte ich das Gefühl Lotto zu spielen.
 
Tassimat

Tassimat

Ich hab mir die ersten Seiten nochmal angesehen und folgende Aussage gefunden:

Stattdessen sollte ich als "Zeichen meines guten Willens" noch 10.000 € für strittige Dinge bezahlen, was ich aber nicht getan habe
@Hausbau2019 Was sind das für Rechnungen, die strittig und offen sind? Wofür sind denn diese 10.000€, was sagt der Anwalt und Sachverständige dazu?

Die Wetterausrede des Unternehmens ist quatsch, aber wenn du Dinge nicht bezahlst (10.000€ hier, 7.500 Mängeleinbehaltung, 5.000€ für die Statikänderungen, 1500€ den Spitzgiebel...) dann könnte der Unternehmer vollkommen zu Recht den Bau stoppen :(
 
M

Mottenhausen

Hier summieren sich viele Nebenkriegsschauplätze zu einem echten Problem zusammen:

--> Mängelliste:

- Zu viel Aushub abgefahren anstatt zu lagern... naja, nach der Sache mit der BG Bau und der großen Baugrube, ist die Menge ggf. berechtigt. Du schreibst aber selbst: Aushub darf lt. Bodengutachten nicht wieder verfüllt werden, wurde aber gemacht? Also hätte noch mehr abgefahren werden sollen? Sei doch froh. Hier fehlen mir mehr Erläuterungen. Insg. sind 17T€ Nachtrag für diesen ersten Posten nichts, worüber irgendjemand hier im Forum geschockt wäre. Klar zahlen viele weniger, Manche aber leider auch mehr. Das hätte man jedenfalls vorher insgesamt wissen können.

- Keller 10cm zu hoch. Besser als 10cm zu tief. Gibt es dadurch sonstige Folgen?

- Unsachgemäß verlegte Entwässerung. Hat dein Sachverständiger festgestellt, stimmts? Kannst du bei jeder Baustelle festellen, die Gefälle, Winkel, Dichtungen,. Abstände... da kann man so viel falsch machen, wirklich 100% DIN-gerecht wird das in den wenigsten Fällen sein.

- Keller zu groß: wie wurde damit umgegangen? Haus dann entsprechend auch etwas größer gemauert? Nachtrag zum Bauantrag oder werden dann Baugrenzen nicht eingehalten? Problem wie gelöst? ggf. Mehrkosten: da größeres Haus für dich?

- Statik ist immer ein Thema. Würde mich hier auch als Geschädigter bezeichnen. Nach Statik, musste unsere Decke auf dem EG 2cm dicker werden, als in den Plänen bei Vertragsunterzeichnung, zu unseren Lasten. Nun könnte man sich hier streiten, aber Fakt ist nun mal: die Mehrleistung ist ja vorhanden. Man bekommt ja tatsächlich einen Mehrwert für das Geld. Statikberechnung erfolgt immer erst nach Unterschrift (wäre sonst viel zu teuer, falls der Bauherr dann nicht unterschreibt) und wenn die Baufirma hier keinen eigenen Budget Puffer einplant, um eben das günstigste Angebot abliefern zu können, dann bleibts beim Bauherr hängen. Ich mein, wo soll das Geld herkommen?

Das ist alles ärgerlich und teuer, keine Frage. Aber vor dem Hintergrund eines raschen Baufortschrittes muss man als Bauherr in der aktuellen Situation solche Sachen wohl schlucken. Jetzt ist alles nur viel teuer, nichts geht weiter, extremer psychischer Stress usw.

--> Winterbaustelle - Bauunterbrechung im Dezember. Was willst du damit erreichen? Da kommt doch nichts bei rum, die Unterbrechung wurde ja ggf. vorausschauend aufgrund drohender Kaltwetterlagen veranlasst, um dann keine angefangenen Bauabschnitte zu haben. Da kann das Gericht Gutachten beauftragen lassen, wann es wo wie kalt war und dass bei starkem Wind an nassen Oberflächen auch bei +5°C ein Vereisungsrisiko bestehen könnte und deshalb auf den Baustellen x, y und z ebenfalls unterbrochen wurde, bei a, b und c wurde aber weitergearbeitet. Da gehen wieder Monate ins Land um am Ende kommt heraus: Wetterbedingte Unterbrechung im Dezember sind als branchenüblich zu tolerieren.

--> Böswilligkeit des Unternehmers: geh mal anders heran: am meißten verdient er, wenn eine Baustelle zügig, sauber von A bis Z durchläuft und das Haus am Ende möglichst mangelfrei den Gewährleistungszeitraum überlebt. Das ist sein Ziel. Alles andere macht viel Arbeit und kostet Zeit, Geld, Nerven. Genau das wird sein Anwalt dem Gericht nachvollziehbar rüberbringen und damit jegliche Argumentation deinerseits durchlöchern.

Das alles zusammen hat zu dieser verfahrenen Situation geführt an dessen Ende es nur eine lachende Gewinnerpartei gibt: die beteiligten Anwälte. Die lachen sich ins Fäustchen und gehen Abends mit dem Richter zusammen ins Sternerestaurant und bestellen sich Rotwein für 50€ die Flasche und stoßen gemeinsam auf euren Rechtsstreit an.

Ich drücke die Daumen, dass ihr es irgendwie durchsteht und hoffe vielleicht auch mal andere Sichtweisen angeregt zu haben.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden 813
2Budget Grundstück und bauen mit Keller 21
3Einfamilienhaus 160m2 mit Keller, 500m2 Grundstück 108
4Keller oder Bodenplatte für Grundstückssituation sinnvoller? 55
5Berater kalkuliert Preis f. 112m² KFW55 Doppelhaushälfte m Keller auf fast 600.000€ 32
6Einfamilienhaus mit Keller in NRW - ist unsere Finanzierung solide? 43
7Bodengutachten auch wenn ich keinen Keller baue? 13
8Baunebenkosten und allgemeine Kosten für Neubau Doppelhaushälfte 14
9Baukosten KFW70 Haus mit Keller Schlüsselfertig 15
10Grundriss Einfamilienhaus 1,5 + Keller / 1. Vorentwurf - Vorschläge? 55
11Tipps für Sauna im Keller & Tipps für Fitnessstudio im Keller? 16
12Grundriss-Check Neubau Einfamilienhaus mit Keller 25
13Fußbodenheizung im EG und OG, Heizkörper im Keller? 15
14Richtige formulierung für einen wasserdichten Keller 11
15Grundriss Einfamilienhaus 154m2 + Keller in Hanglage 40
16Grundriss Einfamilienhaus mit Keller 19
17Grundriss Einfamilienhaus ca. 190qm mit Keller auf Millimeterpapier 78
18Grundriss Einfamilienhaus 136m² mit Garage & Keller 17
19Bebauung Grundstück - Keller ja oder nein? 75
20Zu welcher Jahreszeit am besten Estrich in den Keller bringen 10

Oben