Hier summieren sich viele Nebenkriegsschauplätze zu einem echten Problem zusammen:
--> Mängelliste:
- Zu viel Aushub abgefahren anstatt zu lagern... naja, nach der Sache mit der BG Bau und der großen Baugrube, ist die Menge ggf. berechtigt. Du schreibst aber selbst: Aushub darf lt. Bodengutachten nicht wieder verfüllt werden, wurde aber gemacht? Also hätte noch mehr abgefahren werden sollen? Sei doch froh. Hier fehlen mir mehr Erläuterungen. Insg. sind 17T€ Nachtrag für diesen ersten Posten nichts, worüber irgendjemand hier im Forum geschockt wäre. Klar zahlen viele weniger, Manche aber leider auch mehr. Das hätte man jedenfalls vorher insgesamt wissen können.
- Keller 10cm zu hoch. Besser als 10cm zu tief. Gibt es dadurch sonstige Folgen?
- Unsachgemäß verlegte Entwässerung. Hat dein Sachverständiger festgestellt, stimmts? Kannst du bei jeder Baustelle festellen, die Gefälle, Winkel, Dichtungen,. Abstände... da kann man so viel falsch machen, wirklich 100% DIN-gerecht wird das in den wenigsten Fällen sein.
- Keller zu groß: wie wurde damit umgegangen? Haus dann entsprechend auch etwas größer gemauert? Nachtrag zum Bauantrag oder werden dann Baugrenzen nicht eingehalten? Problem wie gelöst? ggf. Mehrkosten: da größeres Haus für dich?
- Statik ist immer ein Thema. Würde mich hier auch als Geschädigter bezeichnen. Nach Statik, musste unsere Decke auf dem EG 2cm dicker werden, als in den Plänen bei Vertragsunterzeichnung, zu unseren Lasten. Nun könnte man sich hier streiten, aber Fakt ist nun mal: die Mehrleistung ist ja vorhanden. Man bekommt ja tatsächlich einen Mehrwert für das Geld. Statikberechnung erfolgt immer erst nach Unterschrift (wäre sonst viel zu teuer, falls der Bauherr dann nicht unterschreibt) und wenn die Baufirma hier keinen eigenen Budget Puffer einplant, um eben das günstigste Angebot abliefern zu können, dann bleibts beim Bauherr hängen. Ich mein, wo soll das Geld herkommen?
Das ist alles ärgerlich und teuer, keine Frage. Aber vor dem Hintergrund eines raschen Baufortschrittes muss man als Bauherr in der aktuellen Situation solche Sachen wohl schlucken. Jetzt ist alles nur viel teuer, nichts geht weiter, extremer psychischer Stress usw.
--> Winterbaustelle - Bauunterbrechung im Dezember. Was willst du damit erreichen? Da kommt doch nichts bei rum, die Unterbrechung wurde ja ggf. vorausschauend aufgrund drohender Kaltwetterlagen veranlasst, um dann keine angefangenen Bauabschnitte zu haben. Da kann das Gericht Gutachten beauftragen lassen, wann es wo wie kalt war und dass bei starkem Wind an nassen Oberflächen auch bei +5°C ein Vereisungsrisiko bestehen könnte und deshalb auf den Baustellen x, y und z ebenfalls unterbrochen wurde, bei a, b und c wurde aber weitergearbeitet. Da gehen wieder Monate ins Land um am Ende kommt heraus: Wetterbedingte Unterbrechung im Dezember sind als branchenüblich zu tolerieren.
--> Böswilligkeit des Unternehmers: geh mal anders heran: am meißten verdient er, wenn eine Baustelle zügig, sauber von A bis Z durchläuft und das Haus am Ende möglichst mangelfrei den Gewährleistungszeitraum überlebt. Das ist sein Ziel. Alles andere macht viel Arbeit und kostet Zeit, Geld, Nerven. Genau das wird sein Anwalt dem Gericht nachvollziehbar rüberbringen und damit jegliche Argumentation deinerseits durchlöchern.
Das alles zusammen hat zu dieser verfahrenen Situation geführt an dessen Ende es nur eine lachende Gewinnerpartei gibt: die beteiligten Anwälte. Die lachen sich ins Fäustchen und gehen Abends mit dem Richter zusammen ins Sternerestaurant und bestellen sich Rotwein für 50€ die Flasche und stoßen gemeinsam auf euren Rechtsstreit an.
Ich drücke die Daumen, dass ihr es irgendwie durchsteht und hoffe vielleicht auch mal andere Sichtweisen angeregt zu haben.