@Hausbau2019: Danke für das Posten der Bauleistungsbeschreibung-Auszüge.
01 Im Festpreis nicht enthalten sind Mehrkosten, die aus statischen oder energetischen Gründen erst nach Anfertigung der Statik und der Ausführungsplanung erkennbar werden.
@ypg: Dieser Passus ist in der PDF-Version der Thread-Erstellerin nicht enthalten. Trotzdem bleibe ich dabei, das abstrakt über die baurechtlichen Vorschriften die Mehrkosten extra zu bezahlen sind. Steht so im Vertrag, nicht in der Bauleistungsbeschreibung.
Was bringt eigentlich jetzt diese Detaildiskussion? Ich denke bei solche Projekten gehört eine gewisse "positive" Atmosphäre dazu.
Man kann doch so sowieso mit keinem guten Gewissen mehr Zusammenarbeiten? Geld hin oder her.
Aber die Thread-Erstellerin hat eine Klage zur Fertigstellung des Baus am laufen. Sie will gerichtlich die Zusammenarbeit erzwingen. Etwas mehr Einsicht für die Belange des Bauträgers könnten dazu helfen. ;)
Und man will hier doch jetzt nicht ernsthaft in einem
Onlineforum Rechtsberatung betreiben?
Ja klar, warum nicht? Sind halt alles Meinungen und die Thread-Erstellerin muss daraus Schlüsse für sich ziehen. Wir haben ja durchaus einige Widersprüche finden können und den ein oder anderen Denkanstoß gegeben.
Aus meiner Sicht ist der Bauträger zu 100% auf der rechtlich sicheren Seite :eek: