Doch es ist klar. Wir haben gezahlt und der Einbehalt wurde miteinander abgestimmt und im Besprechungsprotokoll festgehalten. Der Einbehalt betrug 7.490 €. Lt. Neuregelung im Baugesetzbuch für Bauverträge ab 1.1.2018, wären es 24.000 €die wir einbehalten dürften, da uns der BU keine Sicherheitsbürgschaft gestellt hat.
§ 650m Baugesetzbuch, Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs
Paragraph Bürgerliches Gesetzbuch
(2) Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge einer Anordnung des Verbrauchers nach den §§ 650b und 650c oder infolge sonstiger Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags um mehr als 10 Prozent, ist dem Verbraucher bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5 Prozent des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten. Auf Verlangen des Unternehmers ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der Verbraucher die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält.
Ihr könnt mir glauben, dass ich hier nichts schreibe, was ich nicht auch beweisen kann. Und wenn immer alle "die Füße stillhalten", braucht man sich nicht zu wundern,
dass nichts passiert und es dann solche Baustellen wie unsere gibt.