Es bleibt der Fakt das unser Bauunternehmer Teile zu spät bestellt und geliefert hat und somit der Verzug zustande kam....
Dann kommt es darauf an, was im BU Vertrag bzgl. verspäteter Zulieferung von Teilen und anschließender Verzögerung inkl. entgeltlicher Forderungen vereinbart wurde. Hast Du Dir so was in deinen Vertrag reinschreiben lassen? Wenn nicht muss Du solange mit den Kosten leben/zahlen bis der untere Satz greift.
So was zieht sich halt auch durch alle Positionen, angefangen von ggf. der Klomiete, Baustromzähler, Kranmiete, Gerüstmiete, Wohnungsmiete, Bereitstellungszinsen, Verzögerter Angebotsannahme bei anderen Gewerken und einer Neukalkulation, etc.
Meines Wissens haben BUs Standard Verträge wo definiert ist (mit Ausschlussklauseln), ab dem wievielten Monat nach Baubeginn, für einen Bauverzug Schadenersatz zu zahlen sind.