An der Straße ist es dann also noch 60cm höher als die Straße.
Ich habe jetzt noch nicht wirklich verstanden, wie das vorhandene Gelände verläuft und wie Du es verändern willst.
Wie fährst Du auf dein Grundstück und in deine Garage, wenn Du einen Höhenunterschied von 60cm an der Straße herstellst? Selbst eine Rampe wäre zu steil (60cm/300cm=20%)
Steigt oder fällt das Grundstück von der Straße aus gesehen um 1,10m?
Ein Lageplan mit Haus, Garage und vorhandenen und geplanten Höhen vom Grundstück, der Straße und vom Nachbargrundstück wäre hilfreich.
Ansonsten gilt §5 Niedersächsische Bauordnung
(9) 1 Die nach den Absätzen 1 bis 8 und den §§ 6 und 7 maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche ist die der gewachsenen Geländeoberfläche. 2 Eine Veränderung dieser Geländeoberfläche durch Abgrabung ist zu berücksichtigen, eine Veränderung durch Aufschüttung dagegen nur, wenn die Geländeoberfläche dadurch an die vorhandene oder genehmigte Geländeoberfläche des Nachbargrundstücks angeglichen wird. 3 Die Bauaufsichtsbehörde setzt die Höhe der Geländeoberfläche fest, soweit dies erforderlich ist. 4 Dabei kann sie unter Würdigung nachbarlicher Belange den Anschluss an die Verkehrsflächen und die Abwasserbeseitigungsanlagen sowie Aufschüttungen berücksichtigen, die wegen des vorhandenen Geländeverlaufs gerechtfertigt sind.
Wenn Du Glück hast oder es gut begründen kannst, setzt deine Bauaufsichtsbehörde eine für Dich günstige Geländeoberfläche fest (ich kann hier allerdings keinen Grund erkennen).