Subwkloofer
Hallo,
wie bereits in meinem ersten Thread beschrieben, sieht unser BPL (von 1979-1982) aufgrund der Hinterbebauung nur die 1-geschossige Bauweise vor. Weiter wird eine unangenehme Drempelhöhe von Max. 0,50m vorgegeben, welche wiederum eine gute Ausnutzung der versiegelten Baufläche enorm erschwert.
Nach der Rücksprache mit dem Bauamt ist man seitens der Gemeinde durchaus bereit, sich mit einer Abweichung betreffend einer 2-geschossigen Bauweise zu befassen.
Nun erhoffe ich mir natürlich vom Fachpersonal des "Forums" hier etwas Unterstützung.
Folgende Sachen haben sich seit der Erstellung des BPL geändert:
- aus dem kleinen privaten Pflastersteinweg wurde ein öffentlicher Wendehammer der Stadt (Thema: Ist eine Hinterbebauung überhaupt noch gegeben?)
- Die ursprünglichen Grundstücke wurden geteilt und bieten nicht mehr die Flächenmöglichkeiten wie zuvor. Um die benötigte Wohnfläche zu erreichen, würde man eine unnötig große versiegelte Fläche im EG erschließen.
- Alle umliegenden Häuser, welche an derselben oder einer anliegenden öffentlichen Straße stehen, sind laut BPL für die 2-geschossige Bauweise freigegeben.
- Eine 2-geschossige Stadtvilla wäre niedriger als ein 1,5-geschossiges Satteldachhaus
- Durch die vorgegebene Firstrichtung im BPL wäre eine Solar/Photovoltaik-Anlage wesentlich ineffektiver. Ein geplantes Zeltdach auf dem 2-geschossigem Haus würde auch energetische und ökologische Vorteile bringen.
- Wie vorweg vom Bauamt gefordert, würden die Nachbarn Rechts und Links ihr "OK" geben.
Das waren die ersten Punkte die mir so im Kopf herumschwirren.
Vielleicht noch Jemand eine Idee / Tipp oder Anmerkung?
wie bereits in meinem ersten Thread beschrieben, sieht unser BPL (von 1979-1982) aufgrund der Hinterbebauung nur die 1-geschossige Bauweise vor. Weiter wird eine unangenehme Drempelhöhe von Max. 0,50m vorgegeben, welche wiederum eine gute Ausnutzung der versiegelten Baufläche enorm erschwert.
Nach der Rücksprache mit dem Bauamt ist man seitens der Gemeinde durchaus bereit, sich mit einer Abweichung betreffend einer 2-geschossigen Bauweise zu befassen.
Nun erhoffe ich mir natürlich vom Fachpersonal des "Forums" hier etwas Unterstützung.
Folgende Sachen haben sich seit der Erstellung des BPL geändert:
- aus dem kleinen privaten Pflastersteinweg wurde ein öffentlicher Wendehammer der Stadt (Thema: Ist eine Hinterbebauung überhaupt noch gegeben?)
- Die ursprünglichen Grundstücke wurden geteilt und bieten nicht mehr die Flächenmöglichkeiten wie zuvor. Um die benötigte Wohnfläche zu erreichen, würde man eine unnötig große versiegelte Fläche im EG erschließen.
- Alle umliegenden Häuser, welche an derselben oder einer anliegenden öffentlichen Straße stehen, sind laut BPL für die 2-geschossige Bauweise freigegeben.
- Eine 2-geschossige Stadtvilla wäre niedriger als ein 1,5-geschossiges Satteldachhaus
- Durch die vorgegebene Firstrichtung im BPL wäre eine Solar/Photovoltaik-Anlage wesentlich ineffektiver. Ein geplantes Zeltdach auf dem 2-geschossigem Haus würde auch energetische und ökologische Vorteile bringen.
- Wie vorweg vom Bauamt gefordert, würden die Nachbarn Rechts und Links ihr "OK" geben.
Das waren die ersten Punkte die mir so im Kopf herumschwirren.
Vielleicht noch Jemand eine Idee / Tipp oder Anmerkung?