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Zaba12
Sie kann nicht Antragsteller sein weil sie nicht im Grundbuch steht und er kann den Antrag stellen, aber es sind nicht seine Kinder.Irrelevant. s.o.
Der Antragsteller muss Eigentümer sein und das trifft hier zu. Die mit wohnenden Kinder müssen nicht die des Antragstellers sein.
Wenn es so wäre wie Du schreibst, wäre Subventionsbetrug Tür und Tor geöffnet, denn dann könnte ich meine Cousine mit ihren 3 Kindern theoretisch bei mir melden, gleicher Nachname, Steuererklärung muss nicht gemeinsam gemacht werden, etc., Man wird zwar angewiesen, bei Änderungen der Lage unverzüglich Meldung zu geben ( Cousine meldet sich nach 1 Woche wieder um) aber das wird kaum jemand wegen der Kohle machen. Der Fall ist rein hypothetisch
Der TE wäre auf der sicheren Seite wenn er bei der KfW morgen anruft nachfragt und hier mal ne Info gibt, wie es tatsächlich ist.