Golfi90
Hallo zusammen.
Gestern Nachmittag hatten wir das Gespräch mit unserem Fensterbauer, der durch den GU beauftragt wurde.
Es geht um ein Galeriefenster mit dem Rohbaumaß Breite 201cm Höhe 213,5cm.
Das Fenster ist festverglast.
Angeblich kann er das Fenster nicht einteilig liefern, sondern nur zweigeteilt.
Er rechtfertigte sich mit einer DIN, nachder sich ein Fenster nur 8mm eindrücken darf, wenn Wind davor steht usw.
Ist das alles korrekt so? Oder hat er einfach keine Lust so ein großes (und evtl. schweres) Fenster einzubauen?
Gestern Nachmittag hatten wir das Gespräch mit unserem Fensterbauer, der durch den GU beauftragt wurde.
Es geht um ein Galeriefenster mit dem Rohbaumaß Breite 201cm Höhe 213,5cm.
Das Fenster ist festverglast.
Angeblich kann er das Fenster nicht einteilig liefern, sondern nur zweigeteilt.
Er rechtfertigte sich mit einer DIN, nachder sich ein Fenster nur 8mm eindrücken darf, wenn Wind davor steht usw.
Ist das alles korrekt so? Oder hat er einfach keine Lust so ein großes (und evtl. schweres) Fenster einzubauen?