Arbeiten des Fliesenlegers zum Bemängeln?

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F

Farilo

Mich würden es ankotzen wenn das Wasser andauernd dort stehen würde.

Ansprechen und auf Korrektur hoffen. Dafür muss man nicht zwangsläufig alles aufkloppen.
Oder aber er unterschreibt nen Wisch, der die Haftung im Falle eines Schadens, welcher erst in ein paar Monaten/Jahren auftritt, regelt. Wird er aber 100%ig nicht machen.

Wie ich immer sage... Bei "MyHammer" oder "Ebay-Kleinanzeigen" auf billig billig erwarte ich solch eine Arbeit und zahle entsprechend wenig dafür.
Beim Neubau? Mit "Fachfirmen"? Da erwarte ich ordentliche Arbeit. Zahle schliesslich auch entsprechend.
 
M

Maria16

Wie seht ihr das eigentlich, falls der Unterbau schon nicht in der Waage war? Vermutlich hat ja auch niemand beim Beauftragen darauf hingewiesen, dass der Fliesenleger sowas ausgleichen soll...?
 
J

Joedreck

Also bei den Ablagen ist es meiner Meinung nach kleinlich. Bei der Dusche ist es doof.
Bei den schiefen Wänden, sind Maurer bzw Putzer deine Ansprechpartner, sofern du nichts diesbezüglich mit dem Fliesenleger ausgemacht hast.

Zu MyHammer: durch das Portal habe ich einen hervorragenden Fliesenleger gefunden. Ein 1-Mann Unternehmen. Top Arbeit. Beratung und Ausführung besser als ein großes Vorzeigeunternehmen bei uns in der Region. Allerdings war der auch nicht billig billig billig
 
LarsRud

LarsRud

Bei uns laufen alle Gewerke über eine Baufirma. Und der zentrale Ansprechpartner ist der Bauleiter dieser Firma, der aber wohl überfordert ist und nichts nachkontrolliert, bzw sich evtl nicht verantwortlich fühlt.

Bin gespannt, was beim Gespräch raus kommt.

Danke für Eure Meinungen.

Und die ersten Fotos waren ja ohne Fachmeinung schon von uns Laien gesehen worden.
 
Dr Hix

Dr Hix

Wie seht ihr das eigentlich, falls der Unterbau schon nicht in der Waage war? Vermutlich hat ja auch niemand beim Beauftragen darauf hingewiesen, dass der Fliesenleger sowas ausgleichen soll...?
In so einem Fall ist der Fliesenleger in der Pflicht entsprechend Bedenken anzumelden. Dann kann der Bauherr entweder das Vorgewerk noch einmal antreten lassen, oder den Fliesenleger punktuell von der Haftung freistellen.
Baut der Fliesenleger allerdings einfach darauf auf, muss er auch für das mangelhafte Ergebnis den Kopf hinhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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