Habe mit mehereren Fensterbauern vorher gesprochen gehabt, ob ein Einbau vorher erfolgen kann, die Antwort = 100% nein, es geht um die Gewährleistung der Außendichte, diese wird erst gewährt, wenn die Fenster nach der Verklinerung eingebaut werden.
Beim Klinkern der Fassade entsteht ein so genannter Anschlag, d.h. die Rohbauöffnung ist außen etwas kleiner als Innen. Beim Einbau wird das Fenster von Innen an diesen Überstand herangeschoben und die entstehende Fuge zwischen Fenster und Rückseite des Klinkers mit Kompriband verschlossen. Würde man erst die Fenster einbauen und dann klinkern, hätte man keine Möglichkeit diese Fuge entsprechend abzudichten.
Ich sehe allerdings auch nicht, was dagegen spräche die Fensteröffnungen zunächst provisorisch zu verschließen. Im Zweifel würde man dir das wohl sogar als unterlassene Handlung im Rahmen deiner Schadensminderungspflicht vorhalten, sollte die Geschichte am Ende vor Gericht landen.
Der Verkäufer kauft diesen Klinker vom Grosshändler, dieser wiederum bezieht den Klinker direkt vom Werk. Anfangs hatte es mir der Verkäufer nicht gesagt, er sagte, dass die Ware direkt vom Hersteller bezogen wird.
Sehr wahrscheinlich handelt es sich dabei um ein so genanntes Strecken-Geschäft. Dein Verkäufer kauft beim Großhändler und der veranlasst eine Lieferung direkt ab Werk zur Baustelle - da verdienen also 2 Parteien dran mit, ohne die Ware jemals zu Gesicht zu bekommen. Vielleicht hat sich der Verkäufer diesbezüglich einfach nur unglücklich ausgedrückt.
Dein Vertrags- und Ansprechpartner ist allerdings, wie hier schon mehrfach erwähnt, der Verkäufer - egal was irgendeine Telefondame ausrichtet - und an den solltest du dich unbedingt halten.
Der Tipp sich mal nach Lagerware bei diesem Klinker umzuhören, ist doch gut. Eventuell beim Werk nachfragen, ob sie dir eine Liste mit (Groß-)Händlern in deiner Umgebung geben können, die diesen Klinker in den letzten Monaten bezogen haben.