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netzplan
Hallo liebe Mitglieder,
beim Abdichten unserer Kelleraußenwände und aufmachen der Baugrube haben wir festgestellt, dass vom Nachbargrundstück direkt ein Drainagerohr (Ton) auf unser Grundstück, bzw. direkt auf unserer Kellerwand führt. (Das Ton-Rohr macht keine Biegungen. Der Grenzabstand ist auf dieser Seite etwa 2m. Unsere Baugrube ist etwa 1m breit. Sprich, das Ton-Rohr ist ca. 1m auf unserem Grundstück. Wenn ich ein 2m Meterstab reinstecke, geht es ohne Biegungen direkt auf das Nachbargrundstück). Ebenso ist das Drainagerohr vom Nachbarn ca. 1m höher als unser existierendes Drainagerohr der Kelleraußenwände.
Laut dem Bauamt, Bauakten, Grundbuch und Vorbesitzer ist hierzu nichts bekannt. Wenn es mal regnen sollte, fließt aus dem Drianagerohr noch 1 Tag später das Wasser wie ein offener Wasserhahn heraus.
Nachdem ich ein Gespräch mit dem Nachbarn gesucht habe, kam dieser direkt mit einem Verweis auf ein Drainage-Gesetz, wonach man, existierende Drainagerohre, die man beschädigt, wieder Herstellern muss? Es sei nun meine Pflicht, ein sauberes Abließen sicherzustellen. Ich soll dies ebenso bildlich dokumentieren.
Wie seht ihr das? Beratung von einem Rechtsanwalt einholen?
beim Abdichten unserer Kelleraußenwände und aufmachen der Baugrube haben wir festgestellt, dass vom Nachbargrundstück direkt ein Drainagerohr (Ton) auf unser Grundstück, bzw. direkt auf unserer Kellerwand führt. (Das Ton-Rohr macht keine Biegungen. Der Grenzabstand ist auf dieser Seite etwa 2m. Unsere Baugrube ist etwa 1m breit. Sprich, das Ton-Rohr ist ca. 1m auf unserem Grundstück. Wenn ich ein 2m Meterstab reinstecke, geht es ohne Biegungen direkt auf das Nachbargrundstück). Ebenso ist das Drainagerohr vom Nachbarn ca. 1m höher als unser existierendes Drainagerohr der Kelleraußenwände.
Laut dem Bauamt, Bauakten, Grundbuch und Vorbesitzer ist hierzu nichts bekannt. Wenn es mal regnen sollte, fließt aus dem Drianagerohr noch 1 Tag später das Wasser wie ein offener Wasserhahn heraus.
Nachdem ich ein Gespräch mit dem Nachbarn gesucht habe, kam dieser direkt mit einem Verweis auf ein Drainage-Gesetz, wonach man, existierende Drainagerohre, die man beschädigt, wieder Herstellern muss? Es sei nun meine Pflicht, ein sauberes Abließen sicherzustellen. Ich soll dies ebenso bildlich dokumentieren.
Wie seht ihr das? Beratung von einem Rechtsanwalt einholen?