Gibt es ein Gesetz bzgl. Drainagen?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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N

netzplan

Die Gefahr beim Zu-Stopfen ist ja, dass sich das Wasser dann einen anderen Weg sucht. (Weiß nicht, wie dicht, bzw. durchlässig solche Ton-Rohre sind). Falls es sich 1m zurückstauen sollte und dann von dem Ton-Rohr wiederum aussickert. Weiß nicht so recht. Tendenziell würde ich es aber trotzdem zustopfen.
 
N

nightdancer

Hallo liebe Mitglieder,

beim Abdichten unserer Kelleraußenwände und aufmachen der Baugrube haben wir festgestellt, dass vom Nachbargrundstück direkt ein Drainagerohr (Ton) auf unser Grundstück, bzw. direkt auf unserer Kellerwand führt.

1. hoffe ich, dass eure Baugrube fachgerecht erstellt wurde, nicht dass dein Haus noch zusammenbricht. Ausschachtungen im Bereich von Fundamenten/Hauswänden sollten Laien nicht durchführen.
2. Drainage sind nicht überall erlaubt, bei euch schon?1 Steht meistens in der örtlichen Abwassersatzung.
3. jeder hat in der Regel dafür zu sorgen, dass dass Oberflächenwasser bei einem selbst bleibt, heißt Drainage zu euch vom Nachbarn ist nicht erlaubt. Ausser er hätte ein eingetragenes Recht dazu
4. Nachbarn zum zeitnahen Rückbau auffordern
 
N

netzplan

1. Hat ein Bauunternehmer geöffnet. Sind "nur" ca. 3m Länge an einer Hausseite. Der Rest ist noch verschlossen, bzw. war mal geöffnet und wieder verschlossen.
2. Bei uns kann das Drainagesystem an das öffentliche Kanal angeschlossen werden
3. Laut dem Bauamt, sind keine Baulasten vorhanden. Ich könnte auch nochmals beim Grundbuchamt nachfragen. (Beim Notartermin wurden damals keine weitere Dienstbarkeiten oder Baulasten erwähnt.
4. Bleibt nichts anders übrig (vor allem, weil im ersten Gespräch keine Kompromissbereitschaft bzw. Dialog bekundet wurde.
 
M

Mottenhausen

beim Abdichten unserer Kelleraußenwände
ich gehe sogar soweit: die Ursache für deinen feuchten Keller solltest somit ja gefunden haben. Wenn der Nachbar sein Grundstück künftig nicht mehr durch eure ehemalige Baugrube entwässert, hat sich dein nasser Keller sicher auch erledigt, bestimmt sogar ohne, dass du Unsummen in eine aufwendige Abdichtung investieren musst.

Dann noch mit einem erfundenen "Drainage-Gesetz" zu kommen ja wohl an Frechheit kaum zu überbieten. Grenzüberschreitende natürliche Wasserläufe und Überläufe dürfen nicht an der Grenze einfach blockiert und aufgestaut werden, das stimmt. Aber das deckt kein "ich lege ein Entwässerungsrohr in die Baugrube des Nachbarn" ab.
 
H

hampshire

Scherz beiseite:

Auch wenn der Nachbar erst mal blöd reagierte - es ist dumm die Eskalationsschraube weiterzuführen. Immerhin will man ja auch ein paar Jahre im Haus wohnen ohne einen Dauerstreit mit einem Nachbarn zu haben.
Zielkongruenz kann erzeugt werden: Jeder möchte sein Wasser loswerden ohne Schaden zu erleiden. Jedem ist eine einvernehmliche Lösung potenziell lieber als ein Streit. Niemand will Geld verlieren.
Lösungsansatz: Das Wasser darf in die Kanalisation. Da soll es dann auch hingeführt werden.
Zwang zu handeln: Dein Haus ist feucht, Nachbars Wasser gelangt verbotenerweise auf Dein Grundstück.
Konsequenzen bei Nicht-Handeln: Teure Reparaturen für Dich, teurer Schadenersatz für Deinen Nachbarn.
Mögliches Entgegenkommen: Du gestattest einen Wasserweg über Dein Grundstück für den Kanalanschluss.

Wenn das nicht geht: streiten kann man immer noch.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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