Einfamilienhaus 172qm mit Garage und Sauna

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desixtor

desixtor

Ich habe das Gefühl der von dir gemessene Traufpunkt passt nicht.

Als Traufpunkt (auch Traufenpunkt) wird ein Schnittpunkt zwischen der senkrechten Außenfläche (Oberfläche der Außenwand) und der Dachhaut bezeichnet. (Wikipedia)
 
M

Melo_36

Ich habe das Gefühl der von dir gemessene Traufpunkt passt nicht.

Als Traufpunkt (auch Traufenpunkt) wird ein Schnittpunkt zwischen der senkrechten Außenfläche (Oberfläche der Außenwand) und der Dachhaut bezeichnet. (Wikipedia)
„Unser“ Traufpunkt wird im Bebauungsplan definiert, sieh Dir meinen ersten Thread an, da habe ich aus dem Bebauungsplan dazu zitiert
 
S

Scout

naja, die Dachneigung dürfte kaum so großzügig ausfallen. Auch gehen Dachüberstände oftmals ab 50 cm voll in die GFR mit ein...
 
11ant

11ant

Eine Stahltür im Gästezimmer (=Schlafbereich mit potenziell längerer Aufenthaltsdauer) fanden wir noch weniger attraktiv.
Als Schleuse wäre das allerdings noch ungeeigneter, was das Klo für diesen Zweck nicht wirklich besser macht.
"weißt du noch, als Onkel Fritz so Durchfall bei uns hatte und der Tom mal schnell von draußen auf das WC wollte und ..." *brüll*
An unsere Badzweittürabschließer-Fraktion hatte ich noch gar nicht gedacht

Im übrigen würde ich eine Sauna zu den Aufenthaltsräumen zählen, womit sie wohl kein Grenzbebauungsprivileg in Anspruch nehmen könnte.

Der Drempel im EZ ist die sog. abseite und wird nicht genutzt,
Das kann sie auch gar nicht, da nur Gummimenschen der Zugang möglich wäre. Die Katze freut´s

Zum Verständnis vielleicht noch der Querschnitt:
Dem Planer fehlt dabei offenbar das Verständnis, daß die Traufhöhe baurechtlich nicht die Oberkante der Regenrinne meint, sondern die virtuelle Schnittgerade von Außenwand und Dachhaut.
 
Y

ypg

Bei der Traufhöhe beginnt das Messen auf dem Boden/Erdreich, dann bis zum Punkt, wo sich das Dach mit der Außenwand trifft.
Bei einer Raumhöhe von 2,75 und 25/30cm Deckenhöhe (ab OKBP) hast Du schon Deine Max 3,00 Meter.
Aufgeund des Bungalow-Gebietes ist der Architekt zum Berechnen der Geschossigkeit und der Statik notwendig. Dürfen ja nur 1 Vollgeschoss bauen und dann gibt es für die Deckenhöhe der nachfolgenden Obergeschosse prozentuale Vorgaben, die man nicht überschreiten darf. Das kann ich mit meinem Bleistift nicht ausrechnen
Vielleicht sollte der Architekt sich mal um alles kümmern, also schon beim Bebauungsplan ins Boot geholt werden?!
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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