der Traufpunkt ist bei uns im Bebauungsplan eben so zitiert und definiert worden,
Üblich ist durchaus, daß ein Bebauungsplan den unteren Messpunkt der Traufhöhe definiert: in ungünstigen Fällen z.B. als Durchstoßpunkt des (ursprünglichen !) Geländes in der Mitte der straßenseitigen Traufseite, und weit praxisgerechter als Oberkante Fertigfußboden EG - dann allerdings meist wiederum in einem auf die mittlere Straßenhöhe indizierten Toleranzbereich - oder am interpretationssichersten als feste Bezugshöhe individuell für jedes Grundstück. All´ das liegt in der Kompetenz des Bebauungsplanes (Ortsrecht), aber die grundsätzliche Definition des oberen Meßpunktes bleibt aus meiner Sicht höheres Bauordnungsrecht und ist als virtuelle Schnittgerade von Außenwandaußenseite und Dachhaut etabliert. An eine lokale Extrawurst glaube ich hier daher nicht.