Hauptwasserleitung durch unseren Garten - Überbauung?

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H

HilfeHilfe

die Leitung geht einmal quer durch unseren Garten. Dann kann ich gar keinen Baum pflanzen weil an der Grundstücksgrenze auch noch Starkstromleitungen liegen. Das Grundstück gehört unserer Familie schon seit Jahrzehnten, anscheinend hat der Opa das mal mündlich mit der Gemeinde vereinbart.

Wir haben allerdings jetzt auch das ein oder andere Problem und werden von der Gemeinde eigentlich wenig unterstützt, jetzt habe ich ehrlich gesagt auch keinen Bock mehr alles hinzunehmen zum al wir in den letzten Jahrzehnten der Gemeinde eh viele viele Geschenke gemacht haben.
das hättest du ruhig mal sagen sollen. allerdings ohne Rechtsbeistand wird da nichts gehen.

ich würde mal deine Forderungen auf den Teller bringen. Ob du dann mit zb. 1567 € Entschädigung zufriedener bist weiß ich nicht
 
D

danixf

Ihr macht euch alle viel zu sehr einen Kopf. Das mag alles irgendwo geschrieben stehen, aber passieren wird da gar nichts, wenn jetzt ein paar Beete und Pflanzen gesetzt werden. Vielleicht verzichtest du auf einen Mammutbaum im Garten...

Es gibt eine Duldungspflicht für Anschlussnehmer - also eigentlich für alle. Diese kann man anfechten, wenn das Grundstück durch die Leitungen beeinträchtigt wird. Inwieweit der Gesetzgeber hier nun zustimmt kann dir keiner sagen, aber ich denke die Chancen liegen bei 0, außer du baust genau dort noch mal ein neues Haus.
Du kannst aber eine Umlegung auf deine Kosten beantragen, wenn die nötigen Groschen übrig sind.

Aus beruflicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass es nicht unüblich ist, dass Bäume auf Versorgungsleitungen stehen. Die Leitungen liegen i. d. R. etwa 0,6-1m vom Grundstück entfernt im Gehweg und wenn man jetzt mal durch Wohngebiete fährt und guckt wie viele Häuser Bäume, Sträucher, Beete etc. zwischen ihrem Haus/Gehweg/Straße liegen, weiß auch wie viele davon über Versorgungsleitungen stehen.

Grundstücke in 2. Reihe sind auch immer toll. Dort wird manchmal die Erschließung links vom vorderen Haus vorgenommen und später dann die Auffahrt rechts am Haus vorbeigeführt. Links sind dann sämtliche Beete etc. Im Störungsfall mussten hier die Hauseigentümer noch nie ne Mark lassen.
 
G

Grantlhaua

Es gibt eine Duldungspflicht für Anschlussnehmer - also eigentlich für alle.
Das ist ja auch alles in Ordnung. Die Zuleitungen für uns und die Häuser in zweiter Reihe gehen auch am Grundstücksrand entlang, das ist auch nicht das große Problem. Es geht um eine Hauptwasserleitung, die eine komplette Siedlung versorgt. Die hat meiner Meinung nach in Privatem Grund nichts verloren wenn 5m weiter eine öffentliche Straße mit Gehweg ist.
 
G

guckuck2

Genau das hat dann imho nichts mehr mit Duldungspflichten zu tun, wenn es nicht die (eigene) Anschlussleitung handelt oder der Leitungsweg ohne Alternative ist. Gehweg 5m weiter ist eine Alternative.
Aber wenn Opa das genehmigt hat, gar nachweislich, wird das wohl schwierig. Ansonsten bin ich immer noch der Meinung, dass die Leitung umgehend zu entfernen ist. Kostenfrei für dich.
 
M

MayrCh

Es geht um eine Hauptwasserleitung, die eine komplette Siedlung versorgt.
Ich will von günstiger Wasserversorgung profitieren, aber mit meinem Eigentum nicht dazu beitragen. Die deutsche Ellenbogengesellschaft greift weiter um sich.
Ich werfe mal Grundgesetz Art. 14 (2) sowie AVBWasserV §8 in den Raum. Da steht eigentlich alles.

Genau das hat dann imho nichts mehr mit Duldungspflichten zu tun, wenn es nicht die (eigene) Anschlussleitung handelt
Siehe oben.
 
G

guckuck2

Ich will von günstiger Wasserversorgung profitieren, aber mit meinem Eigentum nicht dazu beitragen. Die deutsche Ellenbogengesellschaft greift weiter um sich.
Ich werfe mal Grundgesetz Art. 14 (2) sowie AVBWasserV §8 in den Raum. Da steht eigentlich alles.


Siehe oben.
Blödsinn.
Das Privateigentum des TE erleidet signifikant Schaden, noch dazu grundlos, wenn eine Leitungsführung auf öffentlichen Grund möglich ist.
Ich weiß ja nicht wie weit deine Spendierhosen so sind ... kannst ja mal überlegen, wie es zum Status quo gekommen sein mag.
 
Zuletzt aktualisiert 18.11.2024
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