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fragg
sollten diese Kameras auf dein Grundstück gerichtet sein, wäre das ein massiver eingriff in deine persöhnlichkeitsrechte. du kannst auch gleich Strafanzeige stellen.Ordnungsamt wegen Wildkameras (da sind echt die dafür zuständig?) und Feuerwehr wegen dem nicht dem Feuerschutz entsprechenden Garagenfenster wäre zu überlegen.
Würde ich aber erst dann machen, wenn wir, vielleicht klappt das ja doch, uns über die Höhe des Sichtschutzzaunes geeinigt haben. Da hoffe ich ja immer noch auf ein Entgegenkommen, weil ein höherer Sichtschutz ja auch in deren Interesse liegen dürfte.
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Die zuständige Richterin am Amtsgericht München gab dem klagenden Ehepaar Recht.
Sie verurteilte den Beklagten es bei Meidung eines Ordnungsgeldes ersatzweise Ordnungshaft zu unterlassen, mittels der an einem Baum auf seinem Grundstück in Ottobrunn bei München installierten Videokamera das von dem klagenden Ehepaar gemietete Nachbargrundstück zu beobachten, insbesondere Bildnisse oder Filmaufnahmen vom Grundstück oder darauf befindlichen Personen anzufertigen, zu speichern, zu vervielfältigen, aufzubewahren oder in sonstiger Weise zu verwenden. Darüber hinaus hat er die Kosten des amtsgerichtlichen Verfahrens einschließlich vorgerichtlicher Anwaltskosten von ca. 2.600 € zu tragen"