Allegro-Haus GmbH Erfahrungen

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C

Condor

Sind noch auf der Suche möglichst innerhalb der Stadtgrenze. Machen uns schon mal allerlei vorbereitende Gedanken über dies und jenes.

Darunter auch folgendes: Wenn man ein noch zu bauendes Haus nur mit einem Grundstück zusammen als Kombi erwerben kann dann ist das zwar ungünstiger im Bezug auf die Nebenkosten aber nun mal nicht zu ändern.

Ein Bekannter von mir hat so ein Teil erworben und steht nun davor eine Bau-und Leistungsbeschreibung für das Haus mit seinen Sonderwünschen zu unterschreiben.

Muss eigentlich in der sogenannten Bauleistungsbeschreibung auch der Flurplan und die Größe des Grundstückes ausgewiesen sein? Alles beides ist ja wie ein Kaufobjekt anzusehen. Er befürchtet, dass nachdem er die Unterschrift geleistet hat, noch irgendwelche Änderungen am Grundstück vorgenommen werden könnten.

Wenn er damit nicht mehr einverstanden ist und er im Extremfall dadurch zurücktreten möchte, ihm Kosten in Form einer Vertragsstrafe durch die Erstellung der Bauleistungsbeschreibung entstehen würden.

Gibt es irgendwelche Erfahrungen darüber? Ist auch bestimmt für alle anderen Häuslebauer interessant!

Danke für Feedback

Condor
 
B

Bauexperte

Hallo,

Muss eigentlich in der sogenannten Bauleistungsbeschreibung auch der Flurplan und die Größe des Grundstückes ausgewiesen sein? Alles beides ist ja wie ein Kaufobjekt anzusehen. Er befürchtet, dass nachdem er die Unterschrift geleistet hat, noch irgendwelche Änderungen am Grundstück vorgenommen werden könnten.
Wenn er damit nicht mehr einverstanden ist und er im Extremfall dadurch zurücktreten möchte, ihm Kosten in Form einer Vertragsstrafe durch die Erstellung der Bauleistungsbeschreibung entstehen würden.
Ein eindeutiges Nein.

Die Bauleistungsbeschreibung ist ja - wie der Name schon sagt, eine Bau-/Leistungsbeschreibung; sie umfaßt - im besten Fall - eine dezidierte Auflistung der zu vereinbarenden Leistungen - ergänzt um die Zusatzvereinbarung, in welcher zusätzliche oder von der Bauleistungsbeschreibung abweichende oder ergänzende Positionen festgehalten und beiderseitig unterzeichnet werden.

Das Grundstück gehört in den Werkvertrag (die Bauleistungsbeschreibung ist lediglich ein Vertragsbestandteil) und in eben jenem sollten alle relevanten Daten zum Grundstück - vor Vermessung wird die Größe in "ca" angegeben - als Vertragsbestandteil erwähnt sein.

Handelt es sich um eine echte Bauträgermaßnahme sind sowohl der eigentliche Werkvertrag sowie die ZV als Anlage zum Notarvertrag, welcher sich inhaltlich hauptsächlich um den Grundstückskauf dreht, zwingend.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Condor

Ein eindeutiges Nein.


Das Grundstück gehört in den Werkvertrag (die Bauleistungsbeschreibung ist lediglich ein Vertragsbestandteil) und in eben jenem sollten alle relevanten Daten zum Grundstück - vor Vermessung wird die Größe in "ca" angegeben - als Vertragsbestandteil erwähnt sein.
Danke, werde es so meinem Bekannten weitergeben.

Gruß Condor
 
C

Condor

Nachdem dieser Beitrag gestern eingestellt wurde, hatte er sich heute wieder in Luft aufgelöst. Deshalb noch einmal für alle zur Warnung.

Wir wollten 2012 mit Allegro-Haus als Bauträger ein Einfamilienhaus bauen.

Es war jedoch schon von Anfang an alles etwas windig, so dass man sich eigentlich nicht so richtig aufgehoben fühlte. Aber was soll es, Grundstücke im Dresdner Raum sind rar und waren froh bei Allegro-Haus etwas gefunden zu haben.

Wir zahlten für eine Parzelle eine Reservierungsgebühr von 2000,-€. Wie wir später in Erfahrung brachten, ist dies laut Aktenzeichen III ZR 21/10 des Bundesgerichtshofes, sowieso nicht statthaft.

Nachdem nun ein halbes Jahr vergangen ist, sollte es zur Vertragsunterzeichnung kommen. Vorher jedoch, muss eine sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung (Bauleistungsbeschreibung) unterschrieben werden. Diese muss eineindeutig die verwendeten Einbauten und Materialien beschreiben welche in und um das Haus verwendet werden. Selbst in der Bauleistungsbeschreibung wird im ersten Punkt darauf hingewiesen.

Hier kam es letztendlich zum Eklat, denn Allegro-Haus konnte oder wollte auf spezielle noch ausstehende Fragen keine befriedigende Antwort geben bzw. umging einige sogar unbeantwortet.
Ein mehrfaches wiederholtes Nachfragen war ohne Erfolg. Das war für uns total unverständlich, denn hier ging es ja um mehrere tausend Euro optionale Leistungen, welche wir vom Bauträger zusätzlich erwerben wollten.

Auch überzogene Preise nahmen wir in Kauf, da wir alles in einer Hand lassen wollten. Da darf man doch wohl erfahren, welche Elemente von welcher Firma im Haus verbaut werden. Von Funktionsbeschreibungen einmal ganz abgesehen.

Es wird immer wieder darauf hingewiesen, sich die Bauleistungsbeschreibung genau anzuschauen und notfalls einen Berater hinzu zuziehen. Denn was nicht drin steht wird auch nicht gebaut !!!

Hatte man vielleicht Angst, dass man die wahren Preise übers Internet erfahren könnte?
Schließlich bot man uns an, wenn es zu keiner Unterschrift kommt, sich von uns zu trennen. Mit anderen Worten, Rausschmiss.

Wir waren wie vor den Kopf geschlagen, man kann doch nicht die Katze im Sack kaufen !!! Ein halbes Jahr Beplanung und Vorfreude auf ein Eigenheim waren dahin. Da das Vertrauensverhältnis zum Bauträger nun sowieso gestört war, haben wir letzten Endes aufgegeben und unsere Reservierungsgebühr zurück gefordert.

Vielen Dank Allegro-Haus, von Dir haben wir viel gelernt, und möchten damit anderen Interessenten vor zu viel Blauäugigkeit warnen.
 
Der Da

Der Da

Letztens hat Bauexperte einen schönen Satz geschrieben... Andere Mütter haben auch schöne Töchter. Seid froh, dass Ihr so herausgekommen seid, und nicht mit Vertragsstrafe.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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