Erstens, auch ein Wochenendhaus ist zu versichern, die Versicherung geht auf den Erwerber über und der kann sie fortführen oder hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monates, glaub ich. Oder waren es sechs Wochen. ? Eine Laube, also ein Schuppen für Radenmäher mit Sitzecke Kühlschrank und Roller Kleinküche muss nicht zwingend versichert sein, das zählt nicht als Haus, sondern als temporäre Bebauung. Ich würde es dennoch versichern. Aber käme auf den Tag nicht an. EinGrundstück sollte beim Notar so erworben werden, dass ein Satz darin vorkommt, dass es frei ist von Altlasten und der Boden nicht kontaminiert ist. Auch sollten am Besten keine Leitungsrechte oder sowas darauf sein von Dritten. K.