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Hamburger2020
Ja, richtig. Ein Nachbarhaus betrifft es nicht. Baulasten o.ä. bestehen auch nicht. Das Haus was auf dem aktuellen Baufenster steht wurde abgerissen und dort ist jetzt wieder eine Baulücke. Es ist auch aus meiner Sicht sehr willkürlich damals festgelegt worden, vor allem da die Baufenster bei Nachbargrundstücken etwas versetzt sind. Ich rufe da nächste Woche beim Amt mal an, glaube aber nicht, dass hier Spielraum besteht. Auch eine leichte Abweichung bzgl. Zweigeschössigkeit (Weglassen der Loggia, und Haus dafür kleiner bauen) wurde als vermutlich nicht Genehmigungsfähig eingeschätzt (die Gemeinde wäre dafür, die Landkreis, der es Letztendlich genehmigt, ist aber wohl recht formal)Welches Nachbarhaus wurde denn abgerissen ? - an Abständen würde aber ein Abriss als solcher auch nichts ändern, es sei denn, in dessen Zuge würde auch eine Abstandsflächenübernahme gelöscht.