Einfamilienhaus mit 3 Kinderzimmern

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Hamburger2020

Welches Nachbarhaus wurde denn abgerissen ? - an Abständen würde aber ein Abriss als solcher auch nichts ändern, es sei denn, in dessen Zuge würde auch eine Abstandsflächenübernahme gelöscht.
Ja, richtig. Ein Nachbarhaus betrifft es nicht. Baulasten o.ä. bestehen auch nicht. Das Haus was auf dem aktuellen Baufenster steht wurde abgerissen und dort ist jetzt wieder eine Baulücke. Es ist auch aus meiner Sicht sehr willkürlich damals festgelegt worden, vor allem da die Baufenster bei Nachbargrundstücken etwas versetzt sind. Ich rufe da nächste Woche beim Amt mal an, glaube aber nicht, dass hier Spielraum besteht. Auch eine leichte Abweichung bzgl. Zweigeschössigkeit (Weglassen der Loggia, und Haus dafür kleiner bauen) wurde als vermutlich nicht Genehmigungsfähig eingeschätzt (die Gemeinde wäre dafür, die Landkreis, der es Letztendlich genehmigt, ist aber wohl recht formal)
 
H

Hamburger2020

Ja, das hatte ich gelesen. Ich wollte halt gern mal die Rechnung sehen. Also die nackten Zahlen.
Die liegen noch nicht vor was den Dachaufbau betrifft, habe es mir aber selbst einmal anhand der Zeichnung errechnet (mit geschätztem Dachaufbau) und bin auf ähnliche Werte gekommen.

Da kenn ich mich leider nicht aus, klingt aber merkwürdig. Du hast ja noch 3m an jeder Seite zum tanzen und bewegen. Wenn ich da die Reihenhausbauer sehe, die mit Keller bauen und direkt ans Nachbarhaus anbauen...
Reihenhäuser werden ja am Stück gebaut, irgendwo an der Seite kann man dann ja noch vorbeifahren. Das könnte man bei uns ohne Spundwände dann vermutlich nicht mehr, wenn das Haus zu sehr an die Seiten gebaut wird. Eine einzige Option wäre den Keller kleiner als das OG zu bauen. Dies könnte man bei einer größeren Stadtvilla mit großer Dachterrasse (=eingeschossig) ja machen, sofern das Baufenster vergrößert wird.
 
face26

face26

Ich rufe da nächste Woche beim Amt mal an,
Find ich sehr gut. Ein Versuch ist es Wert. Und frag nach warum wenn Sie erst mal Nein sagen. Guck Dir das benachbarte L-förmige Haus an. Das steht nach Augenmaß auch quer. Miss mal raus was das für eine Größe hat. Da bist (selbst ohne das L-Stück) wahrscheinlich nicht weit von Deinen Wunschmaßen entfernt.

Auch eine leichte Abweichung bzgl. Zweigeschössigkeit (Weglassen der Loggia, und Haus dafür kleiner bauen) wurde als vermutlich nicht Genehmigungsfähig eingeschätzt (die Gemeinde wäre dafür, die Landkreis, der es Letztendlich genehmigt, ist aber wohl recht formal)
Muss nicht sein. Wenn alle benachbarten Häuser die "Nicht-2-Geschössigkeit" erfüllen, dann tut sich da ein Amt schwer. Zweck einheitliches Bild im Viertel / Präzedenzfall usw.

Ein Baufenster zu drehen wo in der Nachbarschaft eh schon unterschiedliche Baufenster existieren kann schon etwas leichter fallen.

Drück Dir die Daumen und wenn das klappt:

Dreh das Haus, tu es, ja tu es, dreh das Haus. (Wird zu meinem neuen Mantra)

Reihenhäuser werden ja am Stück gebaut, irgendwo an der Seite kann man dann ja noch vorbeifahren. Das könnte man bei uns ohne Spundwände dann vermutlich nicht mehr, wenn das Haus zu sehr an die Seiten gebaut wird.
Wozu? In den 8 Wochen muss da doch keiner durchfahren. Oder überseh ich was?


P.S.: Dreh das Haus! Ja, tu es!
 
kaho674

kaho674

Vermutlich hat das Baugebiet nach §34 begonnen und erst später einen Bebauungsplan bekommen, dann ist eine Fixierung der Ist-Baufenster nicht ungewöhnlich.
Tja, weiß nicht, wie schwer oder einfach es ist, eine eingetragene Last von einem Grundstück los zu werden. Vielleicht kann @Escroda aus seinem unerschöpflichen Wissen da helfen. Hat der Nachbar ein ewiges Recht, auf das er pochen kann, sein Haus wieder bis 1m an die Grenze zu bauen und so dem TE die 2m extra Abstand aufzuhalsen? Oder ist mit Abriss des Hauses die Sache wieder streitbar?
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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