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guckuck2
Selbst wenn es vor der Abnahme wäre, gäbe es bei fertiggestellten Innenausbau imho nur eine Option zu Korrektur: Durch erneuten Putzauftrag begradigen, was in beiden Räumen Flächenverlust bedeutet.Aber nach Abnahme? Tja .
Ansonsten bleibt ne Anerkennungsprämie von 100€ oder ein „verklag mich doch“, weil Peanuts.
Der einzig sinnvolle Zeitpunkt eine schiefe Wand zu rügen ist während des Rohbaus. Ein Laser-Entfernungsmesser ist der beste Freund des Bauherren.