(Pauschal-)Festpreis und VOB/Baugesetzbuch

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Y

ypg

nicht beachteten Begebenheiten (z.B. Baugrube, Zufahrten, Bodenbeschaffenheiten, Hanglagen, etc.) anstellte.
Diese Kosten sind eh beim Bauherren. Der BU übernimmt pauschal 30cm (so zumindest gängig)
Das ist meiner Meinung nach rausgeworfenes Geld. Sämtliche Begriffe lassen sich in kurzer Zeit mit Google finden.
Da bin ich anderer Meinung: die Krux steckt bekanntlich in dem, was nicht drin steht. Das gilt auch für die Bauleistungsbeschreibung. Wenn man eh einen baubegleitenden Sachverständigen nimmt, ist meist die Überprüfung von Werkvertrag und Bauleistungsbeschreibung dabei.
Man sieht es ja jetzt auch an den Begriffen Pauschalfestpreis und Festpreis: was ist, wenn dahinter ein Freibrief für den BU hintersteckt?
 
B

Bauneuling123

Man sieht es ja jetzt auch an den Begriffen Pauschalfestpreis und Festpreis: was ist, wenn dahinter ein Freibrief für den BU hintersteckt?
Das ist nämlich genau mein Problem. Ich bekomme von verschiedenen Bauunternehmen diese Begriffe (einmal Festpreis, einmal Pauschalfestpreis) um die Ohren geworfen. Einer meinte eben auch, dass es wichtig ist, dass man einen Pauschalfestpreis hat. Im Internet finde ich dazu kaum Informationen, falls es überhaupt einen Unterschied gibt.

Ich als Laie kann damit leider wenig anfangen. Man kann natürlich dem Bauunternehmen in diesem Aspekt vertrauen und wahrscheinlich wird das auch klappen. Aber ich würde doch irgendwie gerne wissen, was ich da genau unterschreiben werde.
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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