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ypg
Diese Kosten sind eh beim Bauherren. Der BU übernimmt pauschal 30cm (so zumindest gängig)nicht beachteten Begebenheiten (z.B. Baugrube, Zufahrten, Bodenbeschaffenheiten, Hanglagen, etc.) anstellte.
Da bin ich anderer Meinung: die Krux steckt bekanntlich in dem, was nicht drin steht. Das gilt auch für die Bauleistungsbeschreibung. Wenn man eh einen baubegleitenden Sachverständigen nimmt, ist meist die Überprüfung von Werkvertrag und Bauleistungsbeschreibung dabei.Das ist meiner Meinung nach rausgeworfenes Geld. Sämtliche Begriffe lassen sich in kurzer Zeit mit Google finden.
Man sieht es ja jetzt auch an den Begriffen Pauschalfestpreis und Festpreis: was ist, wenn dahinter ein Freibrief für den BU hintersteckt?