Wenn die Vorschrift dazu nicht bestimmter ist, dann formell wohl ja. Allerdings würde ich den Zweck eines solchen Rettungsweges nicht vergessen: stell´ Dir also vor, der Dich rettende Feuerwehrmann in voller Montur inklusive Atemgerät würde sich mal eben so um 90° drehen
Die Stadt sagt es sei egal, ob 90x120 oder 120x90. Beides darf ich problemlos als Rettungsweg bauen. Muss der Feuerwehrmann tatsächlich 90° gedreht hinein. Natürlich mit maximalem Abstand von 1 m vom Korb zum Fenster
In der MBO ist keine Richtung bei den 120x90cm vorgegeben. Was in der Hinsicht wichtig ist, ist dass die 120x90cm lichte Maße offenes Fenster sind und nicht Rohbaumaß. Das Fluchtwegsfenster kann sogar einen Mittelpfosten haben, aber da kenne ich aktuell nicht das Mindesmaß.
Nene, irgendwo habe ich tatsächlich gelesen, dass man wohl noch mal unterteilen könnte. Mit einem festen Mittelpfosten. Keine Ahnung ob das stimmt, habe ich auch nicht vor. Den Pfosten kann man mit einem Flügel mit öffnen.