Abweichung Gaubenhöhe von Baugenehmigung

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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11ant

11ant

Nene, irgendwo habe ich tatsächlich gelesen, dass man wohl noch mal unterteilen könnte. Mit einem festen Mittelpfosten.
Das muß wohl ein Mißverständnis sein, da es ja um die lichte Durchstiegsöffnung für den Retter geht. Der Retter soll hier einsteigen bzw. den Geretteten hinausreichen können. Das lichte Maß ist keine Formalie, sondern muß im Notfall praktisch funktionieren.
 
H

hanse987

Das muß wohl ein Mißverständnis sein, da es ja um die lichte Durchstiegsöffnung für den Retter geht. Der Retter soll hier einsteigen bzw. den Geretteten hinausreichen können. Das lichte Maß ist keine Formalie, sondern muß im Notfall praktisch funktionieren.
Nicht ganz richtig. Es geht einerseits ums durchsteigen und zusätzlich ums anleitern. Somit hat auch beim normalen Fenster der Retter nur etwa die halbe Fensterbreite zum durchsteigen. Ich hab darüber vor etwas längerer Zeit einen Betrag in der Feuertrutz (Brandschutzfachmagazin) gelesen.
 
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