E
Escroda
Nein.Gibt es für den Begriff der Längsausrichtung keine allgemeingültige Definition
Gibt es nicht. Aber in der Legende zum zeichnerischen Teil steht ganz klar Hauptfirstrichtung. Allerdings ist der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig, so dass hier vielleicht in der finalen Version noch klärende Formulierungen ergänzt werden. Wenn nicht, sag' ich mal: in dubio pro reo. Da keine Dachform vorgeschrieben ist, sollte ein quadratischer Grundriss mit Zeltdach möglich sein und ebenso das:falls im Textteil keine Bestimmung stehen sollte?
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte:Wenn letzteres zuträfe, wäre ja vielleicht ein Satteldach mit Ost-West-Firstrichtung möglich, auch wenn das Haus in Ost-West-Richtung geringere Abmessungen hätte als in Nord-Süd-Richtung....