kleiner Neubau + Ausbau Bestandshaus - Einschätzung

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Vicky Pedia

Vicky Pedia

Es gibt bestimmte Vorschriften, bei einem Besitzerwechsel energetische Veränderungen vorzunehmen: Austausch von Heizungen vor Baujahr xx (ich glaube, Alter mehr als 30 Jahre), oder bestimmte Dämmmaßnahmen (oberste Geschossdecke oder Dach nach meinem Gedächtnis), so in der Art. Das findet ma konkret, wenn man eine Suchmaschine anwirft.
Spätestens zwei Jahre nach Einzug in eine ältere Immobilie kann eine Sanierungspflicht im Rahmen der EnergieEinsparVerordnung (Energieeinsparverordnung) bestehen. Dann muss die Dämmung von Dach oder Dachboden, der Austausch der alten Heizung sowie das Dämmen von Rohrleitungen erledigt sein.
 
P

prisma17

Es gibt bestimmte Vorschriften, bei einem Besitzerwechsel energetische Veränderungen vorzunehmen: Austausch von Heizungen vor Baujahr xx (ich glaube, Alter mehr als 30 Jahre), oder bestimmte Dämmmaßnahmen (oberste Geschossdecke oder Dach nach meinem Gedächtnis), so in der Art. Das findet ma konkret, wenn man eine Suchmaschine anwirft.
Ja die Suchmaschine hatte ich in der Zwischenzeit angeworfen und erst mal gelesen - Ich danke aber für den Hinweis an der ein oder anderen Stelle genauer Hinzuschauen. Das war mir nämlich so nicht bewusst vor allem das es eine Erfüllungsfrist gibt.
Bis auf den relativ alten Heizkessel ( von 1993) welcher aber eh schon auf der Liste muss zeitnah erledigt werden steht - könnten wir da mit einem Blauen Auge davon kommen - z.B. Dachausbau mit Dämmung ist eine Hälfte von 2004 die andere von 2015. Im Prinzip ist jedes Jahr an dem Haus etwas Saniert wurden und das die vergangenen 2 Generationen. An die Sachen an die ich mich erinnere sind alle Rohre immer mit gedämmt wurden - wahrscheinlich gibt es vereinzelt Stellen an denen es nicht ist, aber da warte ich jetzt mal unseren Termin mit dem Architekten ab.
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Es gibt bestimmte Vorschriften, bei einem Besitzerwechsel energetische Veränderungen vorzunehmen: Austausch von Heizungen vor Baujahr xx (ich glaube, Alter mehr als 30 Jahre), oder bestimmte Dämmmaßnahmen (oberste Geschossdecke oder Dach nach meinem Gedächtnis), so in der Art. Das findet ma konkret, wenn man eine Suchmaschine anwirft.
Mehrfamilienhäusern und Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen. Ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – gelten die folgenden Pflichten zur Sanierung bzw. Nachrüstung nach Energieeinsparverordnung:

  • Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (zB.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur Raumweisen Temperatur-Regelung installiert werden. Hier findest du mehr zu den unterschiedlichen Heizungsarten.
  • Warmwasserführende Rohre dämmen: Ungedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
  • Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt.
 
Tassimat

Tassimat

Spätestens zwei Jahre nach Einzug in eine ältere Immobilie kann eine Sanierungspflicht im Rahmen der EnergieEinsparVerordnung (Energieeinsparverordnung) bestehen. Dann muss die Dämmung von Dach oder Dachboden, der Austausch der alten Heizung sowie das Dämmen von Rohrleitungen erledigt sein.
Wird das ernsthaft kontrolliert?

Daher wäre unser Plan ein 2. kleines Haus mit ca. 70qm (Bungalow) für meine Mutter zu bauen- Das Grundstück sollte dafür groß genug sein . Sie kann dann in Ruhe aus dem großen Haus ausziehen und wir das große Übernehmen und nach unseren Vorstellungen Um- oder Ausbauen.
Was passiert denn mit dem Bungalow, wenn die Frau Mutter nicht mehr dort wohnen will oder kann?
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Die Frage ist doof! Weiss ich auch nicht! Irgendwann wacht einer auf und sagt : upps jetzt muss ich aber!
Dein Einwand ist oberberechtigt! Bin aber nicht die Behörde!
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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