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Scout
Zu der rechtlichen Einordnung dieser Thematik hatte ich dir die Erörterung eines Anwalts in #966 (letzter Absatz) gegeben.Mir gehts ja gar nicht um die Nachbarn (die alle das gleiche Problem haben), sondern ob das Bauamt mir vorschreiben kann, mit der Außeneinheit im Baufenster zu bleiben, obwohl es im Bebauungsplan nicht explizit steht bzw. nur der Teil mit den Nebenanlagen.
Aus mir unerfindlichen Gründen wurde dieser Beitrag übrigens von einem Admin angemahnt- hat jemand eine Idee wieso?