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Ich hatte übrigens Kontakt zu unserem zuständigen Baurechtsamt des Landratsamtes bezüglich dem Thema Außeneinheit in die Baugrenze:
Selbstverständlich ist die Außeneinheit der Luft-Wasser-Wärmepumpe keine Nebenanlage. Sie ist als Teil des Hauses anzusehen und gehört deshalb entsprechend ins Baufeld.
Man könnte ein Ausnahmegenehmigung beantragen, die dauere allerdings drei Monate mit wenig Chance auf Erfolg - ja super.
Selbstverständlich ist die Außeneinheit der Luft-Wasser-Wärmepumpe keine Nebenanlage. Sie ist als Teil des Hauses anzusehen und gehört deshalb entsprechend ins Baufeld.
Man könnte ein Ausnahmegenehmigung beantragen, die dauere allerdings drei Monate mit wenig Chance auf Erfolg - ja super.