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BananaJoe
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal bitte ein paar Meinungen
Ich habe die Möglichkeit, ein 1.100 qm Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplan zu erwerben. Der Bebauungsplan ist aber aus meiner Sicht ziemlich einschränkend, hier mal ein paar Eckdaten:
Geschossflächenzahl 0,1
Grundfläche Wohngebäude (Grundfläche I) Max. 110qm
Grundfläche II für Zufahrt/Stellplätze/Garagen/Nebengebäude/Terrassen darf Grundfläche I bis zu 100% überschreiten
Max. 1 Vollgeschoss
Max. Firsthöhe 7,50m (Fassadenaußenkante mit OK vorhandenes Gelände) - bei Abgrabungen gilt tiefster Punkt des Geländes
Ich frage mich, ob man unter den Voraussetzungen ein großes Einfamilienhaus mit ca. 200qm Wohnfläche realisiert bekommt? Bei einer Max. Grundfläche des Wohngebäudes von 110qm scheint mir das (ohne Keller) schwierig zu werden. Das Grundstück liegt in Hessen, d.h. das OG muss ein Staffelgeschoss (Max. 3/4 der Brutto-Geschossfläche des EG) werden oder auf Max. 3/4 der Brutto-Geschlossfläche eine Höhe von 2,30m haben.
Da ich Dachschrägen nicht so schön/praktisch finde, kommt vermutlich nur ein Staffelgeschoss - und wegen der Höhenbegrenzung ein Flachdach - in Frage...
Wenn noch weitere Infos benötigt werden, liefere ich gerne nach (soweit ich kann).
Vielen Dank für eure Meinungen!
ich bräuchte mal bitte ein paar Meinungen
Ich habe die Möglichkeit, ein 1.100 qm Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplan zu erwerben. Der Bebauungsplan ist aber aus meiner Sicht ziemlich einschränkend, hier mal ein paar Eckdaten:
Geschossflächenzahl 0,1
Grundfläche Wohngebäude (Grundfläche I) Max. 110qm
Grundfläche II für Zufahrt/Stellplätze/Garagen/Nebengebäude/Terrassen darf Grundfläche I bis zu 100% überschreiten
Max. 1 Vollgeschoss
Max. Firsthöhe 7,50m (Fassadenaußenkante mit OK vorhandenes Gelände) - bei Abgrabungen gilt tiefster Punkt des Geländes
Ich frage mich, ob man unter den Voraussetzungen ein großes Einfamilienhaus mit ca. 200qm Wohnfläche realisiert bekommt? Bei einer Max. Grundfläche des Wohngebäudes von 110qm scheint mir das (ohne Keller) schwierig zu werden. Das Grundstück liegt in Hessen, d.h. das OG muss ein Staffelgeschoss (Max. 3/4 der Brutto-Geschossfläche des EG) werden oder auf Max. 3/4 der Brutto-Geschlossfläche eine Höhe von 2,30m haben.
Da ich Dachschrägen nicht so schön/praktisch finde, kommt vermutlich nur ein Staffelgeschoss - und wegen der Höhenbegrenzung ein Flachdach - in Frage...
Wenn noch weitere Infos benötigt werden, liefere ich gerne nach (soweit ich kann).
Vielen Dank für eure Meinungen!