So steht es bei der BAFA:
Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
Gefördert wird die Umsetzung elektronischer Systeme zur Betriebsoptimierung, Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der geförderten heizungstechnischen Anlagen. Es können grundsätzlich sowohl Komponenten der Miss-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) als auch Gebäudeautomationstechnik bis hin zu übergreifenden Gebäudeleit- und Energiemanagementsystemen berücksichtigt werden, sofern diese auch der Betriebs- und Verbrauchsoptimierung eines förderfähigen Wärmeerzeugers dienen. Sensoren, Aktoren, Datenlogger (z.B. auch Strom- und Wärmemengenerfassungen) digitale/elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate, Display bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen, für den Energieverbrauch relevanten Daten, digitale/elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen und Energiekosten digitale/elektronische Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Smart Home“) Gebäudeautomationssysteme inklusive Feldtechnik, Gebäudeleittechnik, Energiemanagementsysteme b. Montage und Installation inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien