G
guckuck2
Imho eindeutig Koppelgeschäft.
Immer dann der Fall, wenn Vereinbarungen existieren, die einen vom Verkäufer bestimmten Dritten mit dem Hausbau beauftragen. Dann ist der Kaufgegenstand kein leeres Grundstück, sondern ein Grundstück mit einem Gebäude. Steuer dann auf alles.
Die Anzahl an Rechnungen, die eine von GmbH 1 und andere von GmbH 2 usw., ist vollkommen egal. Klausel im Vertrag = Pech gehabt.
Immer dann der Fall, wenn Vereinbarungen existieren, die einen vom Verkäufer bestimmten Dritten mit dem Hausbau beauftragen. Dann ist der Kaufgegenstand kein leeres Grundstück, sondern ein Grundstück mit einem Gebäude. Steuer dann auf alles.
Die Anzahl an Rechnungen, die eine von GmbH 1 und andere von GmbH 2 usw., ist vollkommen egal. Klausel im Vertrag = Pech gehabt.