DaSch17
Volkommen richtig. Daher gilt: Sobald das Haus bezugsfertig ist - Wohnsitz ummelden!Es ist nicht erforderlich h, dass man schon eingezogen ist. Es reicht aus, wenn das Haus bewohnbar ist. Ab da können Handwerkerleistungen steuermindernd geltend gemacht werden.
Von da an sind alle Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar.
Aber Vorsicht: Das Eigenheim muss mindestens Türen, Fenster, einen Strom- und Wasseranschluss, sanitäre Einrichtungen und eine Heizung enthalten. Erst dann gilt es als bezugsfertig.