Neubau - welche Möglichkeit zur Steuer-Absatzung?

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Neubau - welche Möglichkeit zur Steuer-Absatzung?
>> Zum 1. Beitrag <<

DaSch17

DaSch17

Es ist nicht erforderlich h, dass man schon eingezogen ist. Es reicht aus, wenn das Haus bewohnbar ist. Ab da können Handwerkerleistungen steuermindernd geltend gemacht werden.
Volkommen richtig. Daher gilt: Sobald das Haus bezugsfertig ist - Wohnsitz ummelden!

Von da an sind alle Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar.

Aber Vorsicht: Das Eigenheim muss mindestens Türen, Fenster, einen Strom- und Wasseranschluss, sanitäre Einrichtungen und eine Heizung enthalten. Erst dann gilt es als bezugsfertig.
 
R

RotorMotor

Gibt aber schon Finanzämter die das ablehnen.

Und es sind ja auch nur 1200€ pro Jahr abzugsfähig?!
 
A

Altai

Gibt aber schon Finanzämter die das ablehnen.

Und es sind ja auch nur 1200€ pro Jahr abzugsfähig?!
Bei Ablehnung Widerspruch. Ich kannte die Regel: wenn der neue Haushalt gegründet ist, dann kann man auch weitere Arbeiten absetzen.
Und die 1200€ ist die mögliche Erstattung, absetzen kann man 6000€ - das ist natürlich schnell ausgeschöpft. Und, wie ich aktuell beim Recherchieren gefunden habe, sind Handwerkerleistungen nur eine Untergruppe der haushaltsnahen Dienstleistungen. Die kann man mit insgesamt 20k€ absetzen und so 4k€ Erstattung bekommen. D.h. der Umzug ist z.B. zusätzlich absetzbar.
Ich habe die Außenanlagen erst nach Umzug machen lassen, das gebe ich auf jeden Fall an, und wie gesagt, den Umzug. Fragt mich in zwei Monaten, ob es geklappt hat.
 
Nordlys

Nordlys

Außenanlagen, weitere Elektrikerarbeiten nach Bezug, all das wurde hier zu 100% anerkannt und steuerlich gefördert.
 
Basti2709

Basti2709

Bei uns ebenso...Umzug war im Januar 2016. Die Gestaltung der Außenanlagen habe ich dann geltend gemacht. Ging aber nur bei den Personalkosten und bis Max. 6.000 Euro...habe dann 1.200 Euro erstattet bekommen. Wenn man alles in einem Jahr machen lässt. ist es natürlich blöd. Lieber aufteilen auf die Jahre...
 
Nordlys

Nordlys

Man kann mit denen wegen der Rechnungsstellung auch reden. Zinsen sind eh null, einem gesunden Betrieb ist es nur wichtig, sein Geld zu kriegen, ob im November oder Februar ist da egal.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4897 Themen mit insgesamt 97898 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Neubau - welche Möglichkeit zur Steuer-Absatzung?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Außenanlagen nicht fertig 57
2Außenanlagen in Eigenleistung 12
3Der Einzug ins Haus - Möbel, Umzug Einrichten 91
4Möbel für Umzug markieren - Wie habt ihr das gemacht? 20
5Umzug - habt ihr für Annehmlichkeiten gesorgt? 11
6Schlüsselfertig vs. bezugsfertig, Eigenleistung 17

Oben