Schlussrechnung mit neuen (nachvollziehbaren) Positionen

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Vicky Pedia

Vicky Pedia

Ich kenne den Vertrag natürlich nicht. Aber per Baugesetzbuch heiß Mindermenge erst Recht geringerer Preis. Die geschilderte Situation kann nicht zu einem Mehrpreis führen! Nicht für den Grat und schon gar nicht für die Mindermenge. Das wäre ja ein Geschäftsmodell.
 
M

M. Gerd

Die ausgeschriebene Dachfläche waren 120m² und laut seinem Aufmaß, sind es 89,96m². Sprich 74,967% der ursprünglichen Fläche. Auch mit der Preiserhöhung von 9%, wurde das Dach in Summe günstiger. Ich könnte die Maße noch mal nehmen, aber grob müsste es stimmen.

Danke nochmals für die wirklich hilfreichen Antworten!
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Also bitte noch mal! Du hast einen Preis für den m² Dachfläche. Ihr stellt jetzt fest, es ist weniger. Warum soll das 9% Preierhöhung betragen und wieso 9 und nicht 6,4? Nein! Ist nicht! Mit welcher Begründung ist weniger Dach teurer? Du wirst gerade richtig ver... dingst!
 
N

NatureSys

Er meint, dass der Preis pro qm um 9% erhöht wurde, da die Fläche fast 40 Prozent kleiner war als ausgeschrieben.
 
O

Osnabruecker

Also bitte noch mal! Du hast einen Preis für den m² Dachfläche. Ihr stellt jetzt fest, es ist weniger. Warum soll das 9% Preierhöhung betragen und wieso 9 und nicht 6,4? Nein! Ist nicht! Mit welcher Begründung ist weniger Dach teurer? Du wirst gerade richtig ver... dingst!
Du hast allgemeine Kosten als Baufirma je Baustelle. Sei es die Anfahrt, Bauleitung/ Koordinierung, Aufmaße, Rechnungslegung etc... Sagen wir mal als Beispiel 1.000 € Kosten.
Das rechnet er um auf m2. Beispiel bei 100 m2 10€/m2.
Wenn er jetzt nur 60 m2 bauen soll (durch deine Schuld) sind seine Kosten unterdeckt und ihm fehlen 400 €.Hierauf hat er (bei gültiger VOB) einen Anspruch.

Bei 40 % Unterschreitung ist 9% Kosten nicht unfair.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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