K
knalltüte
... ist mir gar nicht aufgefallen...Mal was anderes: Diese Formulierung mit dem Schrägstrich finde ich sehr uneindeutig. Hätte man eine Chance die Kosten auf den Auftraggeber, vermutlich der Verkäufer, abzuwälzen, wenn man es darauf anlegen würde? Dabei vorausgesetzt es wurden nicht weitere Verträge oder Dokumente unterzeichnet, die eindeutiger sind.
Der Verkäufer des Grundstücks hat den Makler mit dem "Verkauf" beauftrage. Das steht fest.
Ist damit ist der Verkäufer juristisch "Auftraggeber"?
Wir aber sind jeweils "Erbbaurechtsnehmer"
Also steht in einem Satz der Verkäufer muss zahlen und der Käufer.
Ja, wer denn nun? (am liebsten keiner !)