Bevor ihr jetzt unsachlich weiter streitet, eine kurze Klarstellung für alle bayerischen Häuslebauer:
Seit heute 0:00 h sind aufgrund der Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen in Bayern definitiv keine privaten Bauhelfertätigkeiten zulässig. In Ziffer 4 heißt es, das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Letztere sind in Ziffer 5 geregelt, und unter die dortigen Ausnahmen lässt sich privates Helfen am Bau nicht subsumieren. Der Wortlaut „insbesondere“ lässt auf die Anerkennung weiterer Ausnahmen schließen, allerdings nur solche, die absolut unaufschiebbar sind, denen triftige Gründe zugrundeliegen und die dem Zweck der Regelung nicht zuwiderlaufen. Und da Helfen am Bau zumeist lediglich wirtschaftliche Interessen eines Einzelnen betrifft, sind sie genau das nicht, sie überwiegen ganz klar nicht den Schutz, die Gesundheit und das Leben anderer Menschen und die Funktionsfähigkeit und den Erhalt unseres Gesundheitswesens! Jedenfalls wenn Uneinsichtige zeitgleich zu beruflichen Arbeitern am Bau vorzufinden ist, ist das ein klarer Verstoß gegen die geltende Rechtslage und widerspricht auch klar dem Zweck der Allgemeinverfügung.