N
Niederbayer
1. Wenn dir das Baugrundstück bereits gehört kann dir keiner verbieten dorthin zu fahren. Ist dann so wie raus in den im Garten gehen. Das kann dir niemand verbieten.
2. Als Bauherr trägt man rechtlich gesehen genügend Verwantortung gegenüber anderen! Auch den Bauhelfern oder den Angestellten des BUs. Hier gehe ich nicht genauer darauf ein. Daher hast du auch das recht und die Pflicht dich darüber zu informieren bzw es zu kontrollieren. Der Bauherr muss ja auch dafür gerade stehen!
3. Im dt. Grundgesetz ist die Bewegungsfreiheit verankert. Daher hat Bayern diese "Verordnung" erlassen. Das Grundgesetzt steht in der Regel über allem. Aus diesem Grund wird die Regierung morgen Änderungen erlassen um diesen Passus rechtlich auszuhebeln!
P.S. Ich würde halt erst nach Beendigung der Arbeiten von den Bauarbeitern hinfahren und nichts berühren bzw und Einmalhandschuhe tragen.
Gruß
Hias
2. Als Bauherr trägt man rechtlich gesehen genügend Verwantortung gegenüber anderen! Auch den Bauhelfern oder den Angestellten des BUs. Hier gehe ich nicht genauer darauf ein. Daher hast du auch das recht und die Pflicht dich darüber zu informieren bzw es zu kontrollieren. Der Bauherr muss ja auch dafür gerade stehen!
3. Im dt. Grundgesetz ist die Bewegungsfreiheit verankert. Daher hat Bayern diese "Verordnung" erlassen. Das Grundgesetzt steht in der Regel über allem. Aus diesem Grund wird die Regierung morgen Änderungen erlassen um diesen Passus rechtlich auszuhebeln!
P.S. Ich würde halt erst nach Beendigung der Arbeiten von den Bauarbeitern hinfahren und nichts berühren bzw und Einmalhandschuhe tragen.
Gruß
Hias