N
Niederbayer
Dies habe ich nicht geschrieben. Bitte genauer lesen.Ist die bayerische Ausgangsbeschränkung dann wohl nicht „richtig“ oder wirksam? Spannendes Rechtsverständnis... es geht morgen um etwas ganz anderes.... und zwar die Bündelung von Kompetenzen in einem föderalistischen System.
Falls es trotzdem unverständlich ist:
Bayern hat eine "Verordnung" erlassen um eine sogenannte Ausgangssperre zu erlassen und nicht auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen.
Joedereck hat aber auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Dies ist laut mehreren Juristen rechtlich nicht ausreichend für eine Ausgangssperre.