Finanzierung | Einfamilienhaus | Machbarkeit | 2. Rang

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Justlive

Frage ist halt, wie schnell man in der aktuellen Lage einen Käufer findet, der nicht kurz vor Notar abspringt und der den vollen Schätzwert zahlen will.
Aktuell geht die Angst rum, entweder die Wohnungen werden teurer (Betongold) oder es wird alles einbrechen, weil keiner mehr liquide. Daher will ich das ganze eigentlich aussitzen mit der ETW im Portfolio.
 
J

Joedreck

Tja, dann eben im Zweifel warten. Wenn die Wohnung so ein Schnäppchen war, müsste sie ja mit gutem Gewinn verkauft werden können. Es gibt durchaus noch liquide Menschen...
Ansonsten unbedingt vor dem Notar die Finanzierung klar machen. Sonst geht ihr unter Umständen baden.
 
J

Justlive

Tja, dann eben im Zweifel warten. Wenn die Wohnung so ein Schnäppchen war, müsste sie ja mit gutem Gewinn verkauft werden können. Es gibt durchaus noch liquide Menschen...
Ansonsten unbedingt vor dem Notar die Finanzierung klar machen. Sonst geht ihr unter Umständen baden.
Genau das ist nun mein Hauptziel! Was ja eigentlich schon längst fertig sein sollte... aber das liebe Corona-Tierchen...
 
J

Justlive

Gibt es beim aktuellen Mieter ein Ausfallrisiko der Mietzahlungen? Oder Beamter/Rentner/Sozial-/Asylleistungsbezieher?
Das Ausfallrisiko ist sehr gering, da die Miete komplett vom Amt gezahlt wird. Bei jeglicher Kommunikation mit dem Amt helfe ich meiner Mieterin (positives Karma) und kann mitwirken, sodass keine Zahlung ausbleibt. -> dies bereits viele Jahre.
 
N

nordanney

Zu der ETW: Es wurden nicht "nur" 30k getilgt. Die ETW hat nachweislich einen Wert von 250-300k und Restschuld von 120k
Ein Hinweis von mir. Der Wert einer vermieteten ETW ist anders, als der einer bezugsfreien (nämlich geringer). Da kommt bei dem von Dir aufgerufenen Preis noch nicht einmal eine Rendite von 3% raus (bei T€ 300 Kaufpreis rd. 2,5%, Kauf-Nebenkosten unberücksichtigt, die auch noch bezahlt werden müssen). Und das brutto vor Bewirtschaftskosten und Steuern. Also ein extrem unattraktives Investment - zumindest für einen Kapitalanleger im Immobilienbereich.
Der Eigennutzer wird einen kräftigen Preisabschlag fordern, da er eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen muss.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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